Die Ausschreibung hat laut Gemeindewahlordnung durch den Bürgermeister im Amtsblatt der Stadt Wien zu erfolgen. Üblicherweise wird dies kurz nach Auflösung des Gemeinderates der Fall sein, die nun Ende Juni erfolgen wird. Wobei die Ausschreibung auch eine zweite Wahl zum Gegenstand hat: Denn gleichzeitig mit der Wahl eines Gemeinderats bzw. Landtags findet auch die Wahl der Bezirksvertretungen statt.
Ausschreibung und Stichtag
Auch was in der Ausschreibung stehen muss, ist klar festgelegt: "Die Wahlausschreibung hat den Tag der Wahl und die Zahl der in jedem Wahlkreis zu wählenden Mitglieder des Gemeinderates und die Zahl der in jedem Gemeindebezirk zu wählenden Mitglieder der Bezirksvertretungen zu enthalten."
Mindestens so wichtig ist der Stichtag, der ebenfalls in der Ausschreibung bekannt gegeben wird. Es ist dies jener Zeitpunkt, an dem alle Fristen ihren Ausgang nehmen. Dabei startet ein äußerst komplexer Mechanismus - mit Fristen, die zum Teil parallel laufen bzw. mit solchen, die chronologisch aufeinander folgen.
Vorgeschrieben wird unter anderem, wann das Wählerverzeichnis öffentlich aufgelegt werden muss. Diesem Akt folgen dann wieder diverse Einspruchsfristen. Auch für die Einreichung der Wahlvorschläge gibt es klar festgelegte Zeitabläufe.