Laut VfGH verfassungswidrig
Gemeinsam mit den ORF-Gebühren hebt die GIS in Wien 3,06 Euro Kulturförderungsbeitrag ein. Da es in diesem Punkt kein Weisungsrecht des Landes an die ORF-Tochter gibt, ist dies laut VfGH verfassungswidrig. Mit dem neuen Gesetz soll dieses Weisungsrecht nun verankert werden. Eine weitere Änderung betrifft den Firmenwortlaut der GIS: Sie hieß früher "Gebühreninkasso Service" und änderte den Namen im Jahr 2000 auf "Gebühren Info Service". Im Gesetz dagegen wird bis heute die "Gebühreninkasso" mit der Einhebung der Abgabe beauftragt - nach VfGH-Ansicht also eine Firma, die es überhaupt nicht gibt. Die entsprechende Gesetzesänderung tritt daher rückwirkend mit Juni 2000 in Kraft, ebenso wie der Passus mit dem Weisungsrecht.
Mehr Provision für ORF-Tochter
Rückwirkend ab 1. Jänner 2005 gilt die höhere Provision für die GIS. 2,5 Prozent seien "nicht kostendeckend", hatte Lindner im April beim ORF-Publikumsrat gesagt. "Was wir uns vorstellen, ist eine Anhebung auf 3,25 Prozent." Das Land Wien kommt diesem Wunsch nun nach. In den Erläuterungen des Antrags wird darauf verwiesen, dass auch das Salzburger Rundfunkabgabegesetz seit Jänner 2005 eine Provision in dieser Höhe vorsehe.
Die GIS übrigens hebt die Landesabgabe trotz des VfGH-Spruchs weiterhin ein, wie sie den Gebührenzahlern in einem aktuellen Brief schreibt und mit dem "unverantwortlich hohen Verwaltungsaufwand" begründet. Zuvor hatte GIS-Chef Jörg Menedetter auf den Fristenlauf verwiesen: Das VfGH-Erkenntnis trat in Kraft, sobald es vom Land Wien offiziell kundgemacht wurde. Dies war am Mittwoch, der Fall.
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