Antrag auf Einstweilige Verfügung
Der Deutsche Reisebüro- und Reiseveranstalter Verband (DRV) korrigierte unterdessen Angaben vom Mittwoch zum Gerichtsverfahren gegen die Lidl-Aktion. DRV-Geschäftsführer Tobias Jüngert betonte am Donnerstag, die Verzögerung der Entscheidung sei Schuld des Gerichts. Der Antrag sei am 12. Mai eingereicht worden, das Gericht habe sich aber erst am Mittwoch erstmals in der Sache geäußert. Ein Sprecher des Gerichts hatte dagegen gesagt, der Antragsteller wolle seine Unterlagen noch ergänzen. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte am Mittwoch mitgeteilt, vor dem Beginn der Verkaufsaktion keine Entscheidung mehr über den Antrag eines Reisebüros auf Einstweilige Verfügung zu fällen.
Jüngert räumte ein, der Verkauf bei Lidl könne nun kaum noch gestoppt werden. Nötig sei aber die grundsätzlich Klärung, ob die Deutsche Bahn in unterschiedlichen Kanälen unterschiedliche Preise verlangen könne. "Es geht um die Systematik", sagte Jüngert. Der Reisebüro-Verband sieht seine 3256 Mitglieder mit DB-Lizenz durch das Lidl-Exklusivangebot diskriminiert. Die Supermarktkette erhalte ein Sonderangebot, das den Reisebüros vorbehalten bleibe.
eBay gestattet Weiterverkauf von Bahn-Billigtickets
Das Internet-Auktionshaus eBay will gegen den Weiterverkauf von Billig-Tickets der Deutschen Bahn nichts unternehmen. Damit widersprach der Konzern am Donnerstag in Berlin Angaben der Bahn, wonach der Handel mit den Fahrscheinen zum Einheitspreis von 49,90 Euro untersagt werden solle. Auf der Internet-Seite des Auktionshauses waren bereits mehrere hundert Tickets mit teilweise deutlich höheren Preisen im Angebot.