Sieben Jahre ist es bereits her, dass Hubertus Czernin im STANDARD den Fall Bloch-Bauer darlegte. Und sechs Jahre ist es her, dass sich Maria Altmann, die Nichte des Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer, zu fragen hatte, ob Österreich tatsächlich gewillt ist, Wiedergutmachung zu leisten. Denn eine Rückgabe von fünf zentralen Klimt-Gemälden, die Teil der österreichischen Identität geworden sind, hatte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer abgelehnt: Sie riet der betagten Dame, die 1938 in die USA fliehen musste, die Republik zu klagen.

Knapp sechs Jahre ist es her, dass E. Randol Schoenberg, Altmanns Anwalt, ein Schiedsgericht vorschlug. Und fünfeinhalb Jahre ist es her, dass Czernin eine zweibändige Recherche über den Fall Bloch-Bauer veröffentlichte. Im Vorwort schrieb Altmann: "Ich bin nicht mehr die Jüngste, aber mein Alter wird mich nicht daran hindern, für diese Gerechtigkeit zu kämpfen."

Seither kämpft sie um Gerechtigkeit. Die Finanzprokuratur, also die Rechtvertretung der Republik, legte der rüstigen Dame, die im nächsten Februar 90 Jahre alt wird, einen Stein nach dem anderen vor die Füße: In all den Jahren wurden nur Nebensächlichkeiten erörtert. Zur entscheidenden Frage aber drang man bisher nicht vor: Besteht Altmanns Anspruch zu Recht?

Die Finanzprokuratur muss, keine Frage, im Sinne der Republik handeln und alle gesetzlichen Mittel ausschöpfen. Doch Teil der österreichischen Identität ist auch die Mitschuld am Holocaust. Ein weiteres stures Beharren hätte alle Bemühungen der letzten Jahre um Wiedergutmachung konterkariert und zu einem Imageverlust Österreichs geführt. Die Finanzprokuratur sprang nun über ihren Schatten, stimmte dem Schiedsgericht zu und kommt für die Kosten auf. Sie handelte damit endlich im Sinne einer Republik, mit der man sich identifizieren kann. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 19.5.2005)