Wien - Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hat
Bedenken gegen den Zivildienst-Entwurf von Innenministerin Liese
Prokop (V). Geplant ist, dass das Heerespersonalamt alle, die sich
freiwillig zum Zivildienst melden, einer Gesundheitsuntersuchung
unterzieht. Sollte das Amt "organisatorisch weiterhin beim Bundesheer
verbleiben", dürfte es nach Ansicht des Verfassungsdienstes aber
nicht mit dieser Aufgabe betraut werden, berichten die "Vorarlberger
Nachrichten" (Donnerstag-Ausgabe).
Nur Frauen dürfen Dienst zum Kinderhüten unterbrechen
Ebenfalls für verfassungsrechtlich "bedenklich" hält der
Verfassungsdienst jene Bestimmung, wonach Frauen, nicht aber Männer
den Zivildienst unterbrechen können sollen, um sich vorübergehend der
Kinderbetreuung zu widmen. Der Verfassungsdienst verweist hier auf
das Gleichbehandlungsprinzip. Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V)
lässt Prokop ausrichten, dass der Bund nur für jene "freiwilligen"
Zivildiener 500 Euro bereitstellen sollte, die in seinem
Tätigkeitsbereich tätig sind (z.B. in der Schubhaftbetreuung). Für
jene, die bei der Rettung oder im Sozialbereich tätig sind, müssten
laut Grasser die Länder aufkommen.
Laut Entwurf soll die verpflichtende Zivildienstdauer ab 2006 neun
Monate betragen. Freiwillig sollen drei weitere Monate möglich sein.
Und auch Frauen sollen einen Zivildienst leisten können. (APA)