Wien - Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hat Bedenken gegen den Zivildienst-Entwurf von Innenministerin Liese Prokop (V). Geplant ist, dass das Heerespersonalamt alle, die sich freiwillig zum Zivildienst melden, einer Gesundheitsuntersuchung unterzieht. Sollte das Amt "organisatorisch weiterhin beim Bundesheer verbleiben", dürfte es nach Ansicht des Verfassungsdienstes aber nicht mit dieser Aufgabe betraut werden, berichten die "Vorarlberger Nachrichten" (Donnerstag-Ausgabe).

Nur Frauen dürfen Dienst zum Kinderhüten unterbrechen

Ebenfalls für verfassungsrechtlich "bedenklich" hält der Verfassungsdienst jene Bestimmung, wonach Frauen, nicht aber Männer den Zivildienst unterbrechen können sollen, um sich vorübergehend der Kinderbetreuung zu widmen. Der Verfassungsdienst verweist hier auf das Gleichbehandlungsprinzip. Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) lässt Prokop ausrichten, dass der Bund nur für jene "freiwilligen" Zivildiener 500 Euro bereitstellen sollte, die in seinem Tätigkeitsbereich tätig sind (z.B. in der Schubhaftbetreuung). Für jene, die bei der Rettung oder im Sozialbereich tätig sind, müssten laut Grasser die Länder aufkommen.

Laut Entwurf soll die verpflichtende Zivildienstdauer ab 2006 neun Monate betragen. Freiwillig sollen drei weitere Monate möglich sein. Und auch Frauen sollen einen Zivildienst leisten können. (APA)