Klagenfurt - Vertagt wurde am Mittwochnachmittag der Prozess gegen einen 40 Jahre alten gebürtigen Grazer, dem Zuhälterei, der Besitz von Kinderpornos, illegaler Waffenbesitz und Betrügereien vorgeworfen werden. Neben dem Ex-Betreiber eines Swingerclubs muss sich auch seine 25-jährige Lebensgefährtin am Landesgericht Klagenfurt verantworten.

Molotow-Cockzails

Der Swingerclub im Klagenfurter Stadtteil Welzenegg war im vergangenen Jahr wegen illegaler Prostitution behördlich geschlossen worden. Zuvor hatte die Konkurrenz aus dem Rotlichtmilieu Anschläge mit Molotow-Cocktails auf das Etablissement sowie ein davor geparktes Auto verübt. Die Urheber warten mittlerweile in der Klagenfurter Justizanstalt auf ihre Prozesse.

Der 40-jährige Unternehmer bekannte sich vor Richter Oliver Kriz in keinem der Anklagepunkte schuldig. Seine Lebensgefährtin hatte für die Dauer von drei Monaten den Swingerclub offiziell betrieben, sie gab lediglich die Nichtabführung von Dienstnehmerbeiträgen zu.

Kokain verabreicht

Staatsanwalt Friedrich Borotschnik wirft den beiden auch die "Überführung" einer Frau aus der Slowakei nach Klagenfurt und deren "Einführung in die Wohnungsprostitution" vor. Sie und weitere "leichte Mädchen" seien zudem regelmäßig mit Kokain versorgt worden, was zusätzlich einen Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz bedeute.

Schwierig gestaltete sich die Einvernahme mehrerer Zeugen, da sich viele in widersprüchliche Aussagen verstrickten und damit wenig zur Wahrheitsfindung beitrugen. Der sichtlich entnervte Staatsanwalt Friedrich Borotschnik drohte mehrfach mit Klagen wegen falscher Zeugenaussagen bzw. Verleumdung.

"Versehentlich"

Letzter Anstoß für die Vertagung des Verfahrens war schließlich die Anklage wegen des Besitzes von Kinderpornos. Verteidiger Gerd Tschernitz beantragte die Einvernahme eines Sachverständigen, da sein Mandant die anstößigen Bilder von Unmündigen lediglich "versehentlich beim Surfen im Internet" heruntergeladen haben will.

Richter Kriz akzeptierte den Antrag der Verteidigung und vertagte auf unbestimmte Zeit. Der Beschuldigte bleibt in Untersuchungshaft, da nach Ansicht des Gerichts Fluchtgefahr besteht. Die Lebensgefährtin brach nach der Verhandlung in Tränen aus, ihr Partner reagierte weniger sensibel: "Sperren Sie mich doch gleich in eine Gaskammer." (APA)