Demnach sollen die Möglichkeiten von Investoren ausgeweitet werden, ihr Stimmrecht per Übertragung der Vollmacht auszuüben. Es soll dazu ein E-Mail oder ein formloser Brief ausreichen. Die Übertragung der Vollmacht soll auch alle Rechte beinhalten, die nicht eingeschränkt werden dürften. Wer sein Stimmrecht übertragen hat und bei der Aktionärsversammlung nicht anwesend ist, soll damit die gleichen Rechte wie die anwesenden Aktionäre erhalten.
Mehr Transparenz
Damit soll die Ausübung des Wahlrechts über Landesgrenzen hinweg erleichtert werden. Viele Firmen verlangen dafür die persönliche Anwesenheit von Aktionären bei der Hauptversammlung des Unternehmens. Die EU-Kommission will vorschlagen, dass das Wahlrecht für alle garantiert wird, die sich bis zu einem bestimmten Datum im Vorfeld der Versammlung registrieren haben lassen. Gleichzeitig will die EU-Kommission aber auch auf mehr Transparenz drängen. Es müsse klar sein, wer für wen welche Stimmrecht ausübe, meint die Brüsseler Behörde. So müsse auch ein Fonds, der Aktionäre für seine Kunden hält, diese informieren, bevor die Stimmrechte an jemand anderen übertragen werden. Die EU-Staaten sollen gemäß den Plänen der Kommission dazu aufgefordert werden, diese Maßnahmen umzusetzen.
Nicht zuletzt Vorgänge bei der Deutschen Börse haben die EU-Kommission bewogen, diese Maßnahmen vorzuschlagen. Denn Aktionäre, unter anderem aus Großbritannien, haben sich darüber beschwert, dass sie aufgrund der Gesetzeslage in Deutschland kaum Einfluss auf die Entscheidung nehmen können, vor allem als es um den - letztlich gescheiterten - Versuch einer Übernahme der Londoner Börse ging.
Maßnahmen gegen Hedgefonds