Der Ankauf von Polizeiautos wurde neu ausgeschrieben und sorgt weiterhin für Kritik

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Wien - Der Sprecher von Innenministerin Liese Prokop (V), Johannes Rauch, betonte, die neuen Polizeiautos müssten exekutivtauglich sein. Das Innenressort sei jedenfalls an einer objektiven sauberen Ausschreibung interessiert. Aber "wir sind nicht zuständig für die Ausschreibung, das ist die BBG (Bundesbeschaffungs GmBH)", so Rauch gegenüber der APA.

Es sei nicht die Automarke entscheidend. Auf die Frage, warum man in der ersten Ausschreibung noch 8.000 Autos wollte, nun aber nur mehr 1.200, sagte Rauch, in ersterem Fall hätte es einen Rahmenvertrag auf mehrere Jahre gegeben. Nunmehr würden 1.200 Polizeifahrzeuge für 2005 und 2006 besorgt.

Insgesamt verfüge die Exekutive über einen Fuhrpark von 4.500 Autos. Darauf angesprochen, was konkret unter exekutivtauglich zu verstehen sei, führte Rauch mehrere Faktoren an. U.a. die Kofferraumgröße oder die Geschwindigkeit.

Porsche Austria weist Vorwürfe zurück

Porsche Austria hat Vorwürfe über eine Bevorzugung bei der im Jänner geplatzten Ausschreibung für die Anschaffung von 8.000 neuen Polizeiautos zurückgewiesen. Die Bundesbeschaffungs GmBH (BBG) startet ja nun einen neuen Anlauf in geringerer Stückzahl - so sollen rund 1.200 Fahrzeuge beschafft werden. Die erste Ausschreibung war nach einem Einspruch der Firma Renault vom Bundesvergabeamt angefochten worden. Der französische Autokonzern sah sich benachteiligt und ortete eine Bevorzugung von VW. Porsche Austria betonte nun einer Aussendung, dass man grundsätzlich die Ausschreibungsbedingungen zur Kenntnis nehme, wie sie sind.

Die Tatsache, dass das Innenministerium bei der Presse-Vorstellung des neuen Designs von Polizeifahrzeugen Volkswagen-Modelle aus ihrem aktuellen Fahrzeugbestand gewählt habe, sei die Entscheidung des Ressorts gewesen. Daraus abzuleiten, dass Volkswagen Nutznießer der ursprünglichen Ausschreibung gewesen wäre, sei nicht nachvollziehbar, betont Porsche Austria.

Renault hatte ja zuletzt eine Benachteiligung durch strikt ausgelegte Kriterien bemängelt. Die Franzosen waren in der ersten Ausschreibung an den Geschwindigkeitsanforderungen haarscharf gescheitert. Statt der geforderten 174 km/h erreichten die Renaults nur 172 Stundenkilometer. Dieses Ausschlusskriterium war vom Vergabeamt nach der Beschwerde Renaults beanstandet worden.

Anders ist dieser Punkt nun in der Neufassung formuliert worden: Mindestgeschwindigkeiten wurden darin nicht mehr "absolut" angegeben, sondern in Richtgeschwindigkeiten mit einem gewissen Prozentsatz an Abweichung. (APA/Red)