Den Haag - Im Milosevic-Prozess hat das UNO-Tribunal in Den Haag am Freitag einen Zeugen der Verteidigung zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er in Abwesenheit des erkrankten Angeklagten nicht aussagen wollte. Kosta Bulatovic habe sich damit der Missachtung des Gerichts strafbar gemacht, befanden die Richter und verhängten vier Monate Haft mit Bewährung auf zwei Jahre. Der vom ehemaligen jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic aufgerufene Zeuge hatte im April die Beantwortung von Fragen des Anklägers verweigert, weil Milosevic wegen einer Erkrankung nicht im Gerichtssaal war. Warnungen der Richter vor einer Bestrafung hatte er nicht beachtet. Milosevic muss sich seit Februar 2002 wegen Völkermordes sowie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Die Anklagen beziehen sich auf die Konflikte der neunziger Jahre im Kosovo sowie in Kroatien und Bosnien-Herzegowina. (APA/dpa)