Beschäftigt werden können mit dem Scheck freilich nur Personen, die auch über eine legale Arbeitsgenehmigung verfügen. Einsatzbereiche sind einfache Dienstleistungen im Haushalt wie zum Beispiel Reinigung, Kinderbetreuung oder Haushaltsführung.
Die Entlohnung der Bediensteten muss jedenfalls den Mindestlohn für Hausgehilfen ausmachen. Sozialversicherungsabgaben (1,4 Prozent Unfallversicherung) und Verwaltungskosten von sechs Cent werden für den Arbeitgeber im Kaufpreis enthalten sein. Bei einem Dienstgeber kann ein Beschäftigter bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 323,46 Euro entlohnt werden, bei mehreren Dienstverhältnissen gibt es keine Höchstgrenze.
Einlösung spätestens im Folgemonat
Der Arbeitnehmer muss die Schecks spätestens im Folgemonat bei seiner Gebietskrankenkasse einreichen. Übersteigen die monatlichen Dienstleistungsschecks bei einer mehrfachen Beschäftigung die Geringfügigkeitsgrenze ist der Beschäftigte automatisch kranken- und pensionsversichert. Der Sozialversicherungsbeitrag von 14,2 Prozent wird dem Arbeitnehmer dann per Erlagschein (monatlich) vorgeschrieben.
SPÖ: Damit werden "neue prekäre Beschäftigungsformen" geschaffen
Die Opposition lehnte das Regierungsmodell ab. SP-Sozialsprecherin Heidrun Silhavy meinte in der Plenardebatte, mit dem Dienstleistungsscheck würden "neue prekäre Beschäftigungsformen" geschaffen. Zusätzlich würden Kettenverträge legalisiert. Es handle sich wieder um einen Schritt, der besonders Frauen in Richtung "working poor" bringe. Die Grüne Wirtschaftssprecherin Michaela Sburny meinte, das Projekt gehe vom System her in die falsche Richtung, sei in der Praxis unkontrollierbar und zementiere einen Niedriglohnbereich ein.
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