Wien - Der Nationalrat hat am Mittwochabend einstimmig die Steuerbefreiung für Trinkgelder beschlossen. Bis dato sind Trinkgelder Lohnsteuerpflichtig. Nachprüfbar ist dies allerdings nur bei Kreditkartentrinkgeldern, während Bartrinkgelder im Rahmen von Lohnsteuerprüfungen nicht erfasst werden können. Nach einigem Hin und Her hat sich die Regierung daher Anfang Februar zur völligen Steuerfreistellung "ortsüblicher" Trinkgelder entschlossen, derStandard.at berichtete.

Begründet wird die Steuerbefreiung damit, dass eine Überwachung der Bartrinkgelder mit einem "unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand" verbunden wäre. Gegen eine ursprünglich ebenfalls angedachte pauschalierte Besteuerung sprechen die unterschiedlichen Trinkgeldhöhen sowie die verschiedenen Aufteilungsschlüssel der Trinkgelder unter den Mitarbeitern, heißt es im Ausschussbericht. Die Steuerbefreiung gilt rückwirkend mit 1. Jänner 1999.

Nicht möglich soll es allerdings sein, bisher unter dem Titel "Löhne und Gehälter" ausgezahlte Beträge in steuerfreies Trinkgeld umzuwandeln. Bei der Beurteilung von "ortsüblichen" Trinkgeldern sollen daher sowohl die Branche (handwerkliche Berufe, Gastronmie, etc.) und die geographische Lage (Stadt, Land) berücksichtigt werden, als auch Qualitätsunterschiede innerhalb der selben Branche (Haubenlokal, "Beisl").

VP-Finanzsprecher Günther Stummvoll lobte das Gesetz als "Klarstellung" für hunderttausende Betroffene. Josef Bucher vom BZÖ sprach von einem "großen Schritt". Dietmar Hoscher von der SPÖ meinte, die Novelle sei insbesondere für Tourismus und Freizeitwirtschaft sehr zu begrüßen, kritisierte aber die "Planlosigkeit" des Finanzministeriums bei Vorbereitung des Gesetzes. Ähnlich der Grüne Werner Kogler, der daran erinnerte dass sich Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Finanzstaatssekretär Alfred Finz ursprünglich für eine Durchsetzung der Trinkgeldbesteuerung ausgesprochen hatten. (APA)