"Gar nicht wenige Händler versuchen durch irreführende Werbung, Konsumenten ins Geschäft zu locken", so Ginner, "der im Gesetz vorgesehene Unterlassungsanspruch und die Möglichkeit der Exekution reichen nicht aus, um solchen Unternehmen beizukommen."
Klage wegen unlauteren Wettbewerbs
Konkret hat die AK bereits Anfang 2003 eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen Hervis eingebracht. Das Unternehmen warb mit Rabatten wie "Alle Winterartikel zum halben Preis", die dann aber nur auf eine beschränkte Auswahl gewährt wurden, etwa auf Auslaufmodelle. Darauf wurde jedoch in der Werbung nicht hingewiesen. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im August 2003 der AK im Provisorialverfahren Recht gab und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung bestätigte, verpflichtete sich Hervis im November 2003 derartige irreführende Rabattaktionen zu unterlassen.
Unterlassungsexekution
Hervis habe sich jedoch nicht daran gehalten und im vergangenen Winterschlussverkauf wieder im Fernsehen mit Preisnachlässen für alle Winterartikel geworben, so Ginner, aber auch diesmal seien auch nicht verbilligte Winterartikel verkauft worden. Die AK hat daraufhin im März 2005 eine Unterlassungsexekution eingebracht. Das Exekutionsgericht hat nun gegen Hervis eine Beugestrafe von 7.000 Euro verhängt.