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Künftig soll es keine Arbeitserlaubnis für Asylwerber mehr geben

foto: apa/schlager
Asylwerber haben künftig keine Chance mehr auf eine persönliche Arbeitsbewilligung. Das umfangreiche Fremdenrechtspaket, das im Ministerrat beschlossen werden soll, gewährt nur mehr Beschäftigung, die völlig vom Goodwill eines Arbeitgebers abhängig ist.

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Wien – "Asylwerber kategorisch vom Arbeitsmarkt auszuschließen, ist nicht EU-konform." Das will Herbert Langthaler, Vorstandsmitglied von der Asylkoordination, den Ministerrat noch wissen lassen, bevor am Dienstag das umfassende Fremdenrechtspaket beschlossen wird. Langthalers Appell bezieht sich auf das geplante Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsbewilligungen für Asylwerber grundsätzlich abschafft.

Der umstrittene Passus ist bisher in der vielfach geäußerten Kritik an Asyl- und Fremdenpolizeigesetz untergegangen. Für letztere ist das Innenministerium zuständig, für das Beschäftigungsgesetz das Arbeits- und Wirtschaftsministerium. Trotzdem hatte Innenministerin Liese Prokop (VP) vergangenen März im STANDARD-Interview, sich für mehr Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge im Asylverfahren einzusetzen.

Wird die Ministerin also wortbrüchig? Keinesfalls, lautet die Antwort aus ihrem Ressort. Denn Beschäftigungsbewilligungen würden auch weiterhin bestehen, erklärte Ministeriumssprecher Hannes Rauch auf Anfrage.

Zwischen Beschäftigungs- und Arbeitsbewilligung besteht ein grundlegender Unterschied: Beschäftigungsbewilligungen sind an einen Arbeitgeber gebunden und immer auf ein Jahr beschränkt. Wenn ein Ausländer innerhalb der letzten vierzehn Monate zwölf Monate legale Beschäftigung nachweisen konnte, so konnte er bisher um eine Arbeitsbewilligung ansuchen. Diese wurde dem Ausländer ausgestellt.

"Wir hatten die paradoxe Situation, dass ein Asylwerber eine Arbeitsbewilligung erhielt, drei Monate später dann aber aufgrund eines negativen Asylbescheids das Land verlassen musste", so Rauch. Das ergebe schwierige arbeitsrechtliche Konsequenzen, etwa im Zusammenhang mit Kündigungsfristen. Das neue Gesetz schaffe Klarheit.

Beschäftigungsbewilligungen würden weiter ausgegeben. Asylwerber kämen dafür nach einer Frist von drei Monaten ab Asylantrag infrage. Als Beispiel nennt das Innenministerium Saisonnierbeschäftigung. Rauch: "Auch Gemeinden können Asylwerber beschäftigen, aber das ist scheinbar zu wenig bekannt."

Kritiker bemängeln, dass Asylwerber völlig vom Goodwill der Arbeitgeber abhängig werden. "Und das oft über Jahre, bis ein Asylverfahren beendet ist", so Langthaler. Auch die Volkshilfe fordert die völlige Freigabe des Arbeitsmarktes für Asylwerber. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 10.5.2005)