Die Beschwerde der NPD gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin sei am Mittwochabend beim obersten deutschen Gericht eingegangen. Das OVG hatte die Entscheidung der Polizei bestätigt, den Zug der Rechtsextremen vom Mahnmal und dem Brandenburger Tor fern zu halten.
Die NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN) hat für Sonntag zum 60. Jahrestag des Kriegsendes in Berlin zu einem Aufzug unter dem Motto "60 Jahre Befreiungslüge - Schluss mit dem Schuldkult!" aufgerufen. Die Demonstration soll am Holocaust-Mahnmal vorbeiführen und am Brandenburger Tor enden.
Das OVG begründete seine Ablehnung damit, das Motto enthalte eine grobe Verharmlosung des Nationalsozialismus und dessen Folgen für das europäische Judentum und beeinträchtige die Würde der Opfer, derer das Mahnmal gedenke.
Mit dem Verbot des Weges am Mahnmal scheide die Fortführung des Aufzugs bis zum Brandenburger Tor aus. Zudem kollidiere der Aufzug dort mit dem "Tag für die Demokratie", zu dem ein breites Bündnis aus Parteien, Gewerkschaften, Kirchen und Sport aufgerufen hat, um ein Gegengewicht zur NPD-Kundgebung zu bilden. Beide Veranstaltungen könnten nicht gleichzeitig am Brandenburger Tor stattfinden, weil dies "zu einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Form gewalttätiger Auseinandersetzungen führen würde." Das Gericht verwarf auch die Auffassung der JN, ihr sei wegen der früheren Anmeldung der Vorrang zu geben.
Nach den Auflagen der Polizei darf die NPD vom Alexanderplatz nur bis zur über 500 Meter vom Brandenburger Tor entfernt liegenden Friedrichstraße ziehen. Der Berliner Senat und die Polizei haben sich für das Wochenende auf Krawalle eingestellt. Innensenator Ehrhart Körting hatte erklärt, dass nach den Ausschreitungen bei einer NPD-Demonstration in Leipzig am vergangenen Sonntag mit gewalttätigen Gegendemonstrationen auch in Berlin zu rechnen sei. Daher würden mehr Polizisten aus dem ganzen Bundesgebiet im Einsatz sein als die 6.150 am 1. Mai.