Härte mit Härte, Widersetzung mit Zwang zu begegnen ist ein Kennzeichen autoritären Verhaltens. In den USA unter dem Begriff "Zero Tolerance" zu zweifelhaften Ehren gekommen - man erinnere sich an die unlängst mit Handschellen abgeführte Fünfjährige -, dockt das Prinzip des Problem-aus-dem-Weg-Räumens jetzt an österreichische Befindlichkeiten an. Und zwar in Form der vom BZÖ in die Asyl-Regierungsvorlage hineinreklamierten Möglichkeit, hungerstreikenden Schubhäftlingen Zwangsernährung in Aussicht zu stellen.

Bezweckt werde damit vor allem Abschreckung, betonen Befürworter der Maßnahme: Das Wissen, dass ein Hungerstreik mit intravenöser Ernährung enden kann, werde Schubhäftlinge von der Essensverweigerung schon abhalten. Schwarze Pädagogik also gegenüber Menschen, deren "Vergehen" sich darauf beschränkt, in Österreich keine Aufenthaltsberechtigung zu haben. Die oft verzweifelt sind, weil sie eingesperrt - also wie Verbrecher behandelt - werden.

Und was, bitte, geschieht, wenn sich herausstellen sollte, dass diese Verzweiflung stärker als die Angst vor den angedrohten Konsequenzen ist? Ist es wirklich denkbar, dass ein Arzt (nur ein solcher kann bei Lebensgefahr Zwangsernährung anordnen) einer Hungerstreikzuspitzung zuschaut, ohne vorher zum gelinderen Mittel - der Entlassung - zu schreiten? Der Entlassung, gegen die bei Schubhäftlingen nichts spricht - sie haben ja (siehe oben) kein Verbrechen begangen ...

Richtig nämlich ist: Wer Härte mit Härte begegnet, kann auch eine Katastrophe auslösen. Und es sollte zu denken geben, dass die Justiz zwar vor 28 Jahren Regeln für Zwangsernährung eingeführt, die Maßnahme aber bisher niemals angewendet hat, sondern sich stattdessen auf psychologische Beratung stützt. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 4.5.2005)