AT&S: Androsch schließt Börsewechsel nicht aus - Wien sei aber nur eine Option
Aktien von AT&S seien derzeit "unterbewertet" - Für betandwin erwartet Androsch 440 Millionen Euro Umsatz im ersten Quartal
Redaktion
,
Wien - Der Industrielle Hannes Androsch, Kernaktionär des Telekom-Zulieferers AT&S, schließt einen Börsewechsel für den steirischen Leiterplattenhersteller nicht aus. Die Übersiedlung nach Wien nach einer möglichen Abwanderung aus Frankfurt sei aber nur eine der Möglichkeiten, "es gibt aber mehr als zwei Börsen in der Welt", sagte Androsch am Dienstag, der beispielhaft Zürich nannte.
Die Aktien von AT&S, die derzeit bei etwa 11 Euro notieren, hält Androsch für "unterbewertet". Im heurigen Jahr wird das Wachstum bei den Mobiltelefonen 10 Prozent überschreiten, "und wir werden daran sicherlich teilhaben". Der derzeitige Tiefststand des
Kurses sei auf die Unsicherheit über den AT&S-Großkunden Siemens (Handy-Sparte) und die schlechte Stimmung in Deutschland zurückzuführen.
betandwin-Höhenflug "nicht überbewerten"
Die Aktie des Wiener Internet-Wettenanbieters betandwin, an dem Androsch 12,5 Prozent besitzt, solle trotz des jüngsten Höhenflugs "nicht überbewertet" werden. Gemäß der aktuellen Börsekapitalisierung ist der 200-Mann-Betrieb mit etwa 1,5 Mrd. Euro knapp fünf Mal so hoch bewertet wie AT&S (etwa 4.000 Mitarbeiter).
Mit einem Nettogewinn im laufenden Jahr rechnet betandwin-Aufsichtsrat Androsch mit Hinweis auf die hohen Werbe- und Marketingkosten nicht. Das Unternehmen hätte ohne diese Kosten schon
im vergangenen Jahr positiv wirtschaften können. Auf die Frage, in welchem Jahr der Wettanbieter schwarze Zahlen schreiben wird, sagte Androsch: "Dann, wenn wir keine 100 Mio. Euro mehr in Marketing und Werbung investieren." Laut Androsch wird das Unternehmen im ersten
Quartal plangemäß einen Umsatz von 440 Mio. Euro vermelden. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.