Wien - Zwar feiert die Republik heuer mit großem Brimborium ihren 60. Geburtstag und das 50. Staatsvertragsjubiläum - die in solchen Jubiläumsjahren übliche "Jubiläumsamnestie" wird es allerdings erstmals seit 1955 nicht geben. ÖVP, BZÖ und FPÖ lehnen eine solche Amnestie "in Zeiten steigender Kriminalität" ab. Justizminsiterin Karin Miklautsch (B) ist gegen eine "Generalamnestie" und möchte nicht auf Einzelfallprüfungen verzichten.

Die bisher letzte Jubiläumsamnestie hat es 1995 gegeben - auf Basis eines gemeinsamen Antrags aller (damals noch) fünf Parlamentsparteien. Das Amnestiegesetz zur Feier von EU-Beitritt und 50 Jahren Zweiter Republik brachte unter anderem einen Strafnachlass von bis zu sechs Monaten bei Freiheitsstrafen unter zehn Jahren. Außerdem wurde bei bestimmten, länger zurückliegenden Straftaten die Verfolgung eingestellt. Ähnliche Begnadigungen hatte es schon 1950, 1955 und dann alle zehn Jahre gegeben, sowie 1968 - zum 50. Jahrestag des Endes der Monarchie.

Justizministerin: Bewusst gemacht

Im Büro von Justizministerin Karin Miklautsch heißt es dazu, man wolle bewusst keine "Generalamnestie" und lieber an den (im normalen Begnadigungs-Verfahren, etwa bei der Weihnachtsamnestie) vorgesehenen Einzelfallprüfungen festhalten. FP-Sicherheitssprecherin Helene Partik-Pable lehnt eine Jubiläumsamnestie kategorisch ab: "Wenn die Kriminalität so hoch ist und die Verbrecher immer dreister werden, soll ich ihnen als Dankeschön auch noch die Strafe nachlassen?"

Weniger kategorisch das Nein Fekters: "Wir sind nicht grundsätzlich dagegen, aber es gibt Maßnahmen die dringlicher sind." Als Beispiel verweist die VP-Politikerin auf das Projekt "gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe" sowie auf die Forcierung der bedingten Entlassungen. Beides seien Projekte, "die im Koalitionsübereinkommen stehen, wo derzeit aber nichts weiter geht". Außerdem habe es eine "sehr großzügige Weihnachtsamnestie" gegeben.

Die Oppositionsparteien sehen das anders, wie SP-Abgeordnete Betina Stadlbauer betont: "Man hat auch beim letzten Mal nicht schlagartig die Leute aus der Haft entlassen, sondern lediglich den Strafrahmen reduziert. Das müsste jetzt auch drin sein." SPÖ und Grüne haben daher im Justizausschuss einen Antrag für ein Amnestiegesetz eingebracht, der exakt der 1995er Regelung entspricht, wie Grünen-Justizsprecherin Terezija Stoisits sagt. Der wurde allerdings zuletzt auf Anfang Juni vertagt. Stoisits übt Kritik an beiden Koalitionspartnern: "Die FPÖ (bzw. BZÖ, Anm.) sagt Nein und die ÖVP tut überhaupt nichts, um es trotzdem zu machen." (APA)