Die bisher letzte Jubiläumsamnestie hat es 1995 gegeben - auf Basis eines gemeinsamen Antrags aller (damals noch) fünf Parlamentsparteien. Das Amnestiegesetz zur Feier von EU-Beitritt und 50 Jahren Zweiter Republik brachte unter anderem einen Strafnachlass von bis zu sechs Monaten bei Freiheitsstrafen unter zehn Jahren. Außerdem wurde bei bestimmten, länger zurückliegenden Straftaten die Verfolgung eingestellt. Ähnliche Begnadigungen hatte es schon 1950, 1955 und dann alle zehn Jahre gegeben, sowie 1968 - zum 50. Jahrestag des Endes der Monarchie.
Justizministerin: Bewusst gemacht
Im Büro von Justizministerin Karin Miklautsch heißt es dazu, man wolle bewusst keine "Generalamnestie" und lieber an den (im normalen Begnadigungs-Verfahren, etwa bei der Weihnachtsamnestie) vorgesehenen Einzelfallprüfungen festhalten. FP-Sicherheitssprecherin Helene Partik-Pable lehnt eine Jubiläumsamnestie kategorisch ab: "Wenn die Kriminalität so hoch ist und die Verbrecher immer dreister werden, soll ich ihnen als Dankeschön auch noch die Strafe nachlassen?"
Weniger kategorisch das Nein Fekters: "Wir sind nicht grundsätzlich dagegen, aber es gibt Maßnahmen die dringlicher sind." Als Beispiel verweist die VP-Politikerin auf das Projekt "gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe" sowie auf die Forcierung der bedingten Entlassungen. Beides seien Projekte, "die im Koalitionsübereinkommen stehen, wo derzeit aber nichts weiter geht". Außerdem habe es eine "sehr großzügige Weihnachtsamnestie" gegeben.