"Im Februar 20005 wurde vom österreichischen Innenministerium ein Visumsverbot für Sexarbeiterinnen aus Rumänien verfügt. Damit, so die offizielle Begründung, werde einem Ersuchen der rumänischen Regierung nachgekommen. Rumänische Prostituierte, denen bereits ein Visum erteilt wurde, müssen mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen rechnen.

Bisher war diesen – wie allen anderen Nicht-EU-Migrantinnen, die in Österreich die Prostitution ausüben und über kein sonstiges Visum verfügen – zur legalen Ausübung der Prositution ein Visum für Selbständige gemäß § 7 Abs. 4 Z 4 FrG erteilt wurden. Dieses Visum konnte aufgrund eines Erlasses des BM für Inneres (von 1997 und 2001) für Showtänzerinnen und Prostituierte erteilt werden. Dieses 'Sondervisum' wurde im Juni 2001 als Neuregelung für Showtänzerinnen und Prostitutierte vom Innenministerium erlassen. Es handelt sich dabei um eine befristete, an die Beschäftigung gebundene Aufenthaltsbewillligung, die – bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen (Zusage eines Clubchefs, Versicherung, kein Aufenthaltsverbot) Frauen aus sämtlichen Ländern der Welt erteilt wird.

Der nun wirksam gewordene bzw. drohende Entzug ihres Visums und die damit verbundene Unklarheit über Bestraftung bei Rückkehr nach Rumänien (die rumänische Regierung hat bislang kein Angebot der Straffreiheithat für freiwillig zurückkehrende Frauen gemacht) hat für die derzeit in Österreich in der Sexarbeit tätige rumänische Migrantinnen dramatische Konsequenzen.

Ein Großteil der Frauen wird notgedrungen illegal weiter in der Prostitution arbeiten und dabei die ohnehin geringen Rechte verlieren, die bislang zumindest ein Minimum an strukturiertem Leben und der Vorbeugung gesundheitlicher Risken ermöglichten.

Als Organisation/en, die seit vielen Jahren mit und für SexarbeiterInnen arbeiten (in Streetwork, Beratung, Bildung) und für die Verbesserung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen kämpfen, sind wir tagtäglich mit den konkreten Auswirkungen dieser Situation konfrontiert und wollen und können diese nicht einfach hinnehmen.

Wir bitten Euch/Sie daher um Unterstützung dieser Aktion gegen die Illegalisierung von SexarbeiterInnen aus Rumänien.

Die Ausübung der Prostitution ist in Österreich grundsätzlich erlaubt. Sofern diverse Vorschriften nicht übertreten werden, gelten SexarbeiterInnen als sogenannten 'Neue Selbständige', sind versichert und bezahlen Einkommensteuer.

Es geht uns mit dieser Aktion nicht um die Unterstützung sexistischer Strukturen. Wir empfinden es jedoch als unsere Aufgabe, uns zumindest für den Erhalt der ohnehin in nur sehr geringem Ausmass vorhandenen Rechte von Sexarbeiterinnen aktiv einzusetzen. Darüber hinaus werden wir weiterhin für umfassende Lebens- und Arbeitsrechte für alle Migrantinnen in Österreich und gegen sexistische und rassistische Zustände kämpfen.

Wir bitten Sie/Euch dabei um Unterstützung!"

Maiz, Lefö und Volkshilfe Wien

(red)