Der Zeitungsriese bemühte das Oberlandesgericht Wien mit einem Antrag "auf Untersagung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung" sowie auf einstweilige Verfügung. Das Kartellgericht möge der Moser Holding per Verfügung vorschreiben, dass sie für die Neue mindestens 75 Prozent des Krone-Verkaufspreises kassiert. Zumindest ebenso störte die Mediaprint die Inseratenkombi: Anzeigen in der Neuen konnten nur in Kombination mit der Tiroler Tageszeitung geschaltet werden. Für die Neue, forderte die Mediaprint, müsste die Moser Holding mindestens 75 Prozent des Tarifs in der Tiroler Tageszeitung extra verlangen.
Zur Mediaprint schlossen sich Ende der Achtzigerjahre die zwei damals größten Zeitungen Krone und Kurier zusammen. Kartellrechtlich bedenklich, doch damals gab es noch kein passendes Kartellrecht. Ebenso kartellrechtlich bedenklich konnte der Kurier seine Magazine 2001 in die News-Gruppe einbringen und sich am Magazinmonopolisten beteiligen.
In Tirol hat sich die Krone 33 Prozent Reichweite erkämpft. Auch mit Kampfpreisen für Abos, gegen die die Moser Holding Ende der Neunzigerjahre Kartellgerichte bemüht hat. Die Mediaprint lenkte ein, ehe ihr Richter womöglich den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung attestieren konnten.
Bis auf einen Punkt wies das Kartellgericht die Verfügung der Mediaprint ab. Aber: Die Moser Holding muss künftig für die Neue Anzeigen auch ohne Buchung in der Tiroler Tageszeitung zulassen. Kombitarif darf sie aber weiter anbieten. "Verdrängungsabsicht" mochte das Gericht nicht erkennen, ein neues Blatt bringe doch Impulse für den Wettbewerb.
Beide Verlage beriefen. Die Mediaprint begründet das mit der Moser'schen "Vernichtungsstrategie". Dem Wiener Konzern drohe, "jedem noch so aggressiven Preiskampf des Marktbeherrschers Tiroler Tageszeitung hilflos ausgeliefert" zu sein: "Das kann doch nicht rechtens sein!" (Harald Fidler/DER STANDARD, Printausgabe, 29.4.2005)
Mediaprint weist westwärts