Schiedel: Das hätte nach einer entsprechenden Anzeige und Anklage ein Geschworenengericht zu klären. Eine derartige Anzeige ist in unseren Augen aber berechtigt: Mit seinem, nunmehr schon zum zweiten mal öffentlich geäußerten Zweifel an der Existenz von Gaskammern setzt sich Herr Gudenus in der Tat dem Verdacht eines Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz aus. Da die Singularität des Holocaust auch und gerade in den Giftgasmorden begründet liegt, stellen Rechtsextreme und Neonazis diese immer wieder in Frage.
derStandard.at: Wie sieht der Strafrahmen für Leugnung bzw. Relativierung des Holocausts in Österreich aus?