Heribert Schiedel ist Mitarbeiter im Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW), Abteilung Rechtsextremismus- forschung

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derStandard.at: Verstößt John Gudenus mit seinen Aussagen zum Holocaust gegen das Verbotsgesetz?

Schiedel: Das hätte nach einer entsprechenden Anzeige und Anklage ein Geschworenengericht zu klären. Eine derartige Anzeige ist in unseren Augen aber berechtigt: Mit seinem, nunmehr schon zum zweiten mal öffentlich geäußerten Zweifel an der Existenz von Gaskammern setzt sich Herr Gudenus in der Tat dem Verdacht eines Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz aus. Da die Singularität des Holocaust auch und gerade in den Giftgasmorden begründet liegt, stellen Rechtsextreme und Neonazis diese immer wieder in Frage.

derStandard.at: Wie sieht der Strafrahmen für Leugnung bzw. Relativierung des Holocausts in Österreich aus?

Schiedel: Der Strafrahmen reicht von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren. Die Haftstrafe kann aber in bestimmten Fällen (z.B. Unbescholtenheit) teilweise oder gänzlich auf Bewährung ausgesetzt werden. (rasch)