Regierung will Gesetzeslücke beim Kindergeld noch vor Sommer schließen - KritikerInnen sprechen von "zu kurz gegriffen"
Redaktion
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Wien - 57 Cent Wochengeld pro Tag schien auch Sozialministerin Ursula Haubner (BZÖ) und Frauenministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) etwas sehr wenig zu sein. So viel hat nämlich eine Frau aus Eferding an Wochengeld bekommen. Aus Anlass dieses Falls kündigten die beiden Ministerinnen am Dienstag eine Gesetzesänderung beim Kindergeld an. Über eine Änderung der Zuverdienstgrenze (derzeit 14.500 Euro im Jahr) will man erst nach der Evaluierungsphase nachdenken.
Von der Schließung der Gesetzeslücke betroffen sind jene Mütter, die zwischen dem Ende des Kinderbetreuungsgeldbezuges und dem Beginn des neuen Wochengeldanspruches nur wenige Tage arbeiten. Die Frau aus Eferding hatte nach der Karenz mit dem ersten Kind nur wenige Tage arbeiten können, ehe sie in den vorzeitigen Mutterschutz gehen musste - wegen einer zweiten Schwangerschaft. Es wurden ihr - gesetzlich korrekt - 57 Cent pro Tag Wochengeld ausbezahlt, weil das Wochengeld auf Basis des Arbeitsverdienstes innerhalb dieser Tage berechnet wird. Hätte dieselbe Frau zwischen beiden Schwangerschaften gar nicht gearbeitet, hätte sie rund 26 Euro Wochengeld pro Tag erhalten.
Kritik
ÖGB-Frauenvorsitzender Renate Csörgits, aber auch den Frauensprecherinnen von SPÖ und Grünen, Gabriele Heinisch-Hosek und Sabine Mandak, ist diese Änderung, von der nur wenige Frauen profitieren würden, zu wenig: "Eltern sollen wählen können, ob sie das Kindergeld in der bisherigen Form beziehen wollen oder eine höhere Geldleistung für einen kürzeren Zeitraum", so Csörgits. (nimD
ER
S
TANDARD
, Print-Ausgabe, 27.4. 2005)
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