Die süddeutschen Zeitungsverleger warnen vor einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Tageszeitungen. Bei einer Festveranstaltung aus Anlass des 50-jährigen Bestehens des Verbandes Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV) richteten sie am Montag in München an die Politik den dringenden Appell, Handelsregistereintragungen auch weiterhin in den Tageszeitungen verpflichtend veröffentlichen zu lassen.

Der VBZV-Vorsitzende Hermann Balle sowie der Vorsitzende des Verbandes Südwestdeutscher Zeitungsverleger, Valdo Lehari, wandten sich damit gegen Pläne, die Veröffentlichung von Handelsregistereintragungen künftig nur dem Internet zu überlassen. Das Motto müsse dagegen lauten: "Zeitung und Internet", forderte Lehari.

Gesellschaftspolitische Bedeutung

In seiner Festrede vor zahlreichen Gästen aus Medien, Politik, Wirtschaft und Verwaltung hob Balle, der auch Verleger des "Straubinger Tagblatts" ist, die gesellschaftspolitische Bedeutung der Zeitung hervor. Sie gelte nach wie vor als das Medium mit der größten Glaubwürdigkeit. Im Unterschied zu Zeitungsmärkten in anderen EU-Staaten hätten die Tageszeitungen in Deutschland nie Subventionen erhalten und strebten diese auch nicht an. Die Politik dürfe jedoch nicht die wirtschaftlichen Tätigkeitsfelder der Verlage einschränken.

Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) würdigte in seiner Festrede die Arbeit der Zeitungsverleger. Diese hätten nach dem Krieg einen wesentlichen Beitrag für eine stabile demokratische Kultur in Bayern und Deutschland geleistet. Ihnen sei es zu verdanken, dass Bayern heute der "Verlagsstandort Nummer eins" in Deutschland sei. Die Rolle der Tageszeitung wachse gerade angesichts der Fülle an frei verfügbaren Informationen: "Die Unendlichkeit des Internet macht uns die Endlichkeit von Wahrheit bewusst. Die Zeitung dagegen ist ein Anker in der Informationsflut für den Leser", sagte Stoiber unter dem Beifall der Gäste.

Stoiber bekräftigte Widerstand

Stoiber bekräftigte außerdem den Widerstand von CDU/CSU gegen das von der Bundesregierung geplante Pressefusionsgesetz. Das vom Bundestag Anfang März mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossenen Gesetz sei in dieser Form an diesem Freitag im Bundesrat nicht zustimmungsfähig. Der Gesetzentwurf schaffe zu große Freiräume ohne kartellrechtliche Eingriffsbefugnisse. Dies hätte gravierende Auswirkungen auf die Zeitungsverlagslandschaft in Deutschland. "Gesetzesänderungen, die einer Konzentration auf einige wenige Verlage Vorschub leisten und die kleinen und mittleren Verlagshäuser in ihrer Existenz gefährden, werden wir nicht mittragen", sagte Stoiber.

Der VBZV vertritt die Interessen von knapp 50 Tageszeitungsverlagen in Bayern. Diese haben auch im vergangenen Jahr einen leichten Auflagenrückgang in Höhe von 0,4 Prozent hinnehmen müssen. Die täglich verkaufte Auflage betrug 2.683.665 Exemplare. Erneut leichte Rückgänge wiesen auch die Anzeigenumfänge auf. Auf ihrer Jahreshauptversammlung wollen die Zeitungsverleger bis Dienstag (26. April) Strategien des Mediengeschäfts erörtern. Bei der Wahl des Vorstands des VBZV wird voraussichtlich der bisherige Vorsitzende, Hermann Balle, erneut für eine weitere Wahlperiode kandidieren. (APA/dpa)