Wien - Seit Ende der Begutachtungsfrist für das neue Asylrecht vergeht kein Tag ohne Bekanntwerden negativer Expertenstellungnahmen. Nach dem abschlägigen Gutachten des Menschenrechtsbeirats bezeichnete am Freitag der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt 16 Punkte im Asylgesetz und 34 Punkte im Fremdenpolizeigesetz als verfassungswidrig.

Vor allem die geplante Ausweitung der Fremdenpolizei-Befugnisse, die offenbar alles dürfen solle, "was nicht verboten ist", wurde vom Verfassungsdienst als bedenklich qualifiziert: Für Rudolf Parnigoni (SPÖ) der Anlass, um Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) aufzufordern, "in ihrem Ressort durchzugreifen, um für einen ordentlichen und legistisch fundierten Gesetzwerdungsprozess zu sorgen".

Bei Prokop müssten jetzt "alle Alarmglocken läuten", meinte Grünen-Menschenrechtssprecherin Terezija Stoisits. Die Entwürfe seien "großteils und in den wesentlichen Punkten zu überarbeiten" - es sei denn, die Ministerin nehme "bewusst und willentlich die Verfassungswidrigkeit in Kauf".

Verfassungskonformität sei der Bundesregierung besonders wichtig, reagierte ÖVP-darauf Menschenrechtssprecher Matthias Ellmauer. Die Verfassungsdienst-Stellungnahme sei ein "ganz normaler Vorgang in einem Begutachtungsverfahren". (APA, bri/DER STANDARD, Printausgabe, 23./24.04.2005)