Damit ist auch die heutige schriftliche Vereinbarung zwischen Italien und Österreich, gemeinsam einen 25-prozentigen Zuschlag am Brenner zu befürworten, Voraussetzung dafür, dass die EU-Kommission das Bußgeldverfahren gegen die Brennermaut nicht weiter verfolgt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits vor Jahren Österreich wegen der Höhe der Maut verurteilt. Da sie seither weniger abgesenkt wurde als aus Sicht der EU-Kommission nötig, hat die EU-Kommission ein Verfahren wegen Nicht-Umsetzung eines EuGH-Urteils eröffnet. Wäre Österreich nochmals verurteilt worden, dann hätte die Republik Strafen zahlen müssen.
Wirtschaft
Bußgeldverfahren gegen Brennermaut wird auf Eis gelegt
Barrot: Brennermaut bleibt auf aktuellem Niveau - Angesichts neuer Wegekostenrichtlinie ist aktuelle Maut zu tolerieren