Informationelle Selbstbestimmung
Schaar begrüßte es bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts 2003-2004 in Berlin, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung grundsätzlich respektiert werde. Allerdings forderte er, die nach den Terroranschlägen des 11. September erweiterten Befugnisse der Sicherheitsbehörden müssten kritisch überprüft werden. "Ich erwarte, dass Eingriffsbefugnisse, die nicht gebraucht werden oder die sich nicht bewährt haben, zurückgenommen werden", erklärte er.
Die für Herbst geplanten Einführung der biometrischen Pässe soll nach dem Willen Schaars auf Sommer nächsten Jahres verschoben werden. "Ich fordere ein Moratorium", sagte der Datenschutzbeauftragte. So könne die Zeit genutzt werden, an der Ausreifung der Technik zu arbeiten, die oft nicht so zuverlässig funktioniere wie angenommen.
Begrenzung der Überwachung
Schaar forderte von der Bundesregierung auch ein Gesetz zur Begrenzung der Telekommunikationsüberwachung. Besonders kritisch bewertete er eine auf EU-Ebene diskutierte Initiative zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für zwölf bis 36 Monate. "Wir müssen alles vermeiden, den Providern Hilfssheriffssterne ans Revers zu heften", warnte er. Als Alternative beschrieb er die US-Strafverfolgungspraxis. Auf Ersuchen der Behörden müssten dort die elektronischen Daten von den Dienstanbietern zwar weiter gespeichert werden. Sie könnten aber nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses innerhalb von 90 Tagen herausgegeben werden.
Zweifel