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Foto: APA/dpa/dpaweb/Boris Roessler
Der deutsche Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat mehr Zurückhaltung bei der Speicherung von Daten gefordert. Angesichts rasanter technologischer Entwicklungen und zunehmender Regeln zum Schutz der inneren Sicherheit äußerte Schaar am Dienstag den Wunsch, "dass der Datenschutz ernster genommen wird." Kritik übte er an der vorschnellen Einführung biometrischer Pässe und der Speicherung von Telekom-Daten. Auch bei der Einführung von Gesundheitskarte und JobCard forderte er Sorgfalt vor Schnelligkeit.

Informationelle Selbstbestimmung

Schaar begrüßte es bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts 2003-2004 in Berlin, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung grundsätzlich respektiert werde. Allerdings forderte er, die nach den Terroranschlägen des 11. September erweiterten Befugnisse der Sicherheitsbehörden müssten kritisch überprüft werden. "Ich erwarte, dass Eingriffsbefugnisse, die nicht gebraucht werden oder die sich nicht bewährt haben, zurückgenommen werden", erklärte er.

Die für Herbst geplanten Einführung der biometrischen Pässe soll nach dem Willen Schaars auf Sommer nächsten Jahres verschoben werden. "Ich fordere ein Moratorium", sagte der Datenschutzbeauftragte. So könne die Zeit genutzt werden, an der Ausreifung der Technik zu arbeiten, die oft nicht so zuverlässig funktioniere wie angenommen.

Begrenzung der Überwachung

Schaar forderte von der Bundesregierung auch ein Gesetz zur Begrenzung der Telekommunikationsüberwachung. Besonders kritisch bewertete er eine auf EU-Ebene diskutierte Initiative zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für zwölf bis 36 Monate. "Wir müssen alles vermeiden, den Providern Hilfssheriffssterne ans Revers zu heften", warnte er. Als Alternative beschrieb er die US-Strafverfolgungspraxis. Auf Ersuchen der Behörden müssten dort die elektronischen Daten von den Dienstanbietern zwar weiter gespeichert werden. Sie könnten aber nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses innerhalb von 90 Tagen herausgegeben werden.

Zweifel

Vor einer Einschränkung des Richtervorbehaltes bei der DNA-Analyse von Straftätern, wie sie in der rot-grünen Koalition diskutiert wird, warnte Schaar. Er machte auch keinen Hehl aus seinen verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Kontenabfrage zur Fahndung nach Steuerhinterziehern, die die Finanzämter seit 1. April veranlassen können. Auch bei der Einführung des Arbeitslosengeldes II seien in den ersten Formularen zu viele Daten erfasst worden, die noch immer in den Akten vorhanden seien, bemängelte Schaar. Außerdem hätten zu viele Mitarbeiter der Arbeitsagenturen Zugriff auf die Daten. Die Zugriffe würden noch nicht einmal protokolliert.(APA/AP)