Wien - Wie berichtet hat der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt, dass Teilzeitbeschäftigte ohne fixe Arbeitszeiten Anspruch auf Lohnzuschläge haben sollen, wenn sie erst kurz vor ihrem Dienstantritt in den Arbeitsplatz gerufen werden.

Den umstrittenen Vertragstypus gebe es nicht mehr, so das betroffene Modehaus Peek & Cloppenburg, man habe sämtliche Mitarbeiter seit Längerem schon mit herkömmlichen Teilzeitverträgen bedacht, alle 14 Tage werde ein neuer Arbeitsplan verfasst, heißt es seitens des Bekleidungshändlers am Montag in einer nachträglichen Reaktion auf den STANDARD-Artikel vom Wochenende.

"Unternehmerrisiko auf Arbeitnehmer abgewälzt"

P & C praktizierte Derartiges, um möglichst flexibel zu bleiben, um je nach Wetterlage oder Kundenansturm die ideale Besetzung im Verkauf zu haben, wurde argumentiert. Die Arbeitnehmerseite warf dem Unternehmen in diesem bereits über Jahre laufenden Streit vor, Unternehmerrisiko auf die Arbeitnehmer abzuwälzen, ohne dies entsprechend abzugelten.

Eine betroffene Verkäuferin ging mithilfe der Arbeiterkammer in dieser Sache in einen Musterprozess - und gewann. Mit ihr will sich das Modehaus nun auf eine einvernehmliche Lösung einigen.

Der Europäische Gerichtshof erlaubt in einem Entscheid vom Oktober 2004 die "Beschäftigung nach Bedarf". Der OGH sah aber nationales Recht als stärker an. (szem, (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 19.04.2005)