Zürich - Das künftige Doppelmandat von dem Österreicher Peter Brabeck an der Spitze des Nahrungsmittelmultis Nestle hat in der Schweiz eine Diskussion über die Corporate Governance losgetreten.

Trennung von Verwaltungsrat und Unternehmensspitze gefordert

Für Ulrich Grete, Verwaltungsratspräsident des AHV-Ausgleichsfonds, sollten die Unternehmensführung und der Verwaltungsrat bei großen börsenotierten Firmen grundsätzlich getrennt sein. Grete äußerte sich in der Diskussionssendung "Arena" des Schweizer Fernsehens am Freitagabend. Thema der Diskussion war die Ablehnung eines Antrags an der Nestle-Generalversammlung vom Donnerstag, der das Doppelmandat statuarisch verboten hätte. Es sei einleuchtend, dass die operative Führung und die Überwachung derselben nicht von der gleichen Person übernommen werden könne, sagte Grete.

Die Anlagerichtlinien des AHV-Fonds, der auch in Nestle investiert, unterstützen eine gleichzeitige Vertretung in der operativen Führung und im Verwaltungsrat nicht. Anders sieht es bei kleineren Firmen aus. Dort würden die Richtlinien "differenzierter" angewandt, wie Grete in einem Interview mit der "Basler Zeitung" von Samstag sagte.

Der abgetretene Verwaltungsratspräsident von Nestle, Rainer E. Gut, verteidigte in der "Arena" die Entscheidung des Nahrungsmittelmultis. Nestle sei richtig vorgegangen. Bereits im Jänner habe man die personelle Veränderung bekannt gegeben. Bis in fünf Jahren werde sich die Entscheidung als richtig herausstellen.

Antrag auf Verbot des Doppelmandats wurde gestellt

An der Generalversammlung von Nestle hatte der Antrag auf Verbot des Doppelmandats fast 36 Prozent der Stimmen erhalten. 14 Prozent enthielten sich der Stimme. Max Boemle, emeritierter Wirtschaftsprofessor der Uni Freiburg, zeigte sich von den Ergebnissen im Interview mit der "Berner Zeitung" vom Samstag überrascht. "Es hätte für Nestle sicher weniger Enthaltungen gegeben, wenn sich die Führungsorgane weniger arrogant verhalten hätten", sagte Boemle. "Man muss auch festhalten, dass die Enthaltungen nach Aktienrecht gleich bedeutend sind mit Nein-Stimmen", sagte Boemle.

Für Boemle gibt es Situationen, in denen ein Doppelmandat vertretbar ist. "Aber in einer Normalsituation, wie das bei Nestle heute ist, braucht es sicher kein Doppelmandat". (APA/sda)