Wien – Der Termin für die Nationalratswahl wird kommenden Mittwoch formal fixiert. Mit diesem Tag (3. Juli) tritt der Neuwahlbeschluss in Kraft, danach kann die Regierung tätig werden: In der Ministerratssitzung wird sie per Verordnung den 29. September als Neuwahl-Termin festlegen. Ebenfalls am Mittwoch tagt dann noch der Hauptausschuss des Nationalrates, dessen Zustimmung es zur Verordnung braucht.

Die Sitzung des Hauptausschusses findet am kommenden Mittwoch um 8.30 Uhr statt. Darauf haben sich die Fraktionen am Donnerstag in der Präsidialsitzung geeinigt. Unmittelbar vor dem Hauptausschuss findet ab 8.00 Uhr die Ministerratssitzung statt.

Der Nationalrat hatte am Mittwoch vor zwei Wochen (12. Juni) mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der Liste Jetzt die vorzeitige Beendigung der Gesetzgebungsperiode beschlossen – und damit vorgezogene Neuwahlen. Ein konkreter Wahltermin wurde mit diesem Beschluss noch nicht fixiert, festgehalten wurde aber, dass die Neuwahlen "im September" liegen werden.

Wahlvorschläge bis 2. August

Der 29. September ist deshalb so gut wie fix, da mittels rot-blauem Abänderungsantrag festgelegt wurde, dass das Gesetz zur vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode erst mit besagtem 3. Juli in Kraft tritt. Grund dafür ist der Fristenlauf, der eine gewisse Zeitspanne zwischen Inkrafttreten des Neuwahlbeschlusses und Wahltag notwendig macht. Der sogenannte Stichtag wird der 9. Juli sein – und zwischen Wahltag und Stichtag müssen mindestens 82 Tage liegen.

Nach dem Ministerrats-Beschluss und dem im Hauptausschuss zu erwartenden erfolgt noch die Kundmachung im Bundesgesetzblatt. Das muss bis zum 9. Juli (Stichtag) erfolgen. Danach beginnen die Fristen zu laufen – etwa für das Einreichen der Wahlvorschläge, was bis zum 2. August möglich ist. (APA, 27.6.2019)