Die Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes wird nun Anfang Juli vom Plenum beschlossen werden.

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Wien – Der Bautenausschuss hat am Dienstag wie erwartet der noch unter Türkis-Blau auf den Weg gebrachten Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) seinen Sanktus gegeben. Neben ÖVP und FPÖ stimmten auch die Neos zu, Letztere forderten aber Maßnahmen, um die Korruptionsprävention und die fachliche Qualität in den Aufsichtsräten der Gemeinnützigen zu verbessern. Beim entsprechenden Antrag stimmten dann aber ÖVP und FPÖ nicht mit.

SPÖ will noch reden

Viel Kritik kam vonseiten der SPÖ und der Fraktion Jetzt, auch wenn die beiden Fraktionen einige Punkte der Novelle positiv sehen. SPÖ-Abgeordnete und Ausschussvorsitzende Ruth Becher befürchtet, dass auf die Mieter im gemeinnützigen Wohnbau hohe Kosten zukommen und hofft, dass bis zur Beschlussfassung im Plenum noch Gespräche geführt werden können, um Verbesserungen zu erreichen. Die im Ausschuss anwesende Wirtschaftsministerin Elisabeth Udolf-Strobl zeigte sich zufrieden darüber, dass die Novelle noch auf den Weg gebracht werden konnte.

Wesentlicher Punkt der Novelle ist es, die Übertragung in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum), die Mieter derzeit erst ab zehn Jahren beantragen können, schon ab Ablauf des fünften Jahres ab Bezug der Baulichkeit zu ermöglichen. Nach 20 Jahren erlischt die Option. Neu geschaffen wird auch die Möglichkeit, insgesamt drei Anträge statt nur einen Antrag zu stellen. ÖVP und FPÖ sehen darin eine Stärkung der Eigentumsbildung im gemeinnützigen Wohnungswesen.

Neue Spekulationsfristen

Um Spekulationen mit gemeinnützig errichtetem Wohnbau zu verhindern und möglichst lange eine Sozialbindung bei gemeinnützig errichtetem Wohn- und Geschäftsraum aufrechterhalten, gelten künftig Mietzinsobergrenzen bei nachträglich an die bisherigen Mieter übertragenen Wohnungen bzw. auch bei Weiterveräußerungen. Hier gilt künftig 15 Jahre lang der jeweilige Richtwert und die Wohnungen fallen für diesen Zeitraum unter den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG). Wird befristet vermietet, ist künftig hier auch der Befristungsabschlag von 25 Prozent zu gewähren, das steht explizit im Gesetzestext.

Die Spekulationsfrist, innerhalb derer Gewinne beim Weiterverkauf einer geförderten Wohnung zurückzuzahlen sind, wird auf 15 Jahre verlängert (statt bisher 10).

Für die Liste Jetzt reicht diese Spekulationsfrist nicht aus, sie forderte 25 Jahre. Der entsprechende Abänderungsantrag wurde aber nur von der SPÖ unterstützt.

Maßnahmen gegen Spekulation

Mit der Novelle wird auch eine Stärkung der Aufsicht vorgenommen. Des Weiteren enthält sie Maßnahmen gegen Spekulation mit gefördertem Wohnraum. (red)