Wien – Kritik an Mitgliedern der schwarz-blauen Bundesregierung unter Wolfgang Schüssel (ÖVP), aber auch an Flugzeughersteller EADS/Eurofighter übt Verfahrensrichter Ronald Rohrer in seinem Entwurf für den Endbericht zum dritten (und wohl letzten) parlamentarischen Eurofighter-U-Ausschuss. Der Nachweis individueller Bestechung österreichischer Entscheidungsträger konnte nicht erbracht werden.

"Die unter Wahrheitspflicht stehenden Auskunftspersonen verneinten diese Frage spontan und ohne jede Einschränkung", heißt es in dem der APA vorliegenden 440-Seiten-Papier über Zuwendungen an Politiker, Beamte oder Parteien im Zusammenhang mit der Flugzeugbeschaffung in den Jahren 2002 und 2003.

Sämtliche dem U-Ausschuss vorliegenden Unterlagen seien unter diesem Aspekt gesichtet worden, "ohne dass ein Hinweis auf den oder die letzten Empfänger der durch ein Netzwerk von Offshore-Firmen geschleusten Gelder gefunden werden konnte".

Und weiter: "Der Untersuchungsausschuss merkt hierzu an, dass das im Strafbefehl des Amtsgerichts München vom 29.1.2019 trefflich beschriebene Ausschleusen von Geldern aus dem EADS-Konzern nicht zwingend bedeuten muss, dass mit diesen Beträgen im Gesamtvolumen von rund € 90 Mio Bestechungsgelder für österreichische Entscheidungsträger oder Parteien generiert wurden."

Gegengeschäfte verschwiegen

Bereits seit dem zweiten Eurofighter-U-Ausschuss ist allerdings klar, dass Eurofighter/EADS die Übertragung von Gegengeschäftsverpflichtungen an Vector Aerospace verschwiegen hat. Das Unternehmen habe dadurch "eine effektive Kontrolle ihrer vertraglichen Verpflichtung unmöglich gemacht und undurchschaubare Geldflüsse bewirkt und gegenüber dem Vertragspartner Republik Österreich intransparent und treuwidrig gehandelt", wird im Bericht betont.

Nach dem nun erweiterten Wissenstand des dritten U-Ausschusses sei anzufügen, "dass dieses Verschweigen der Übertragung der Gegengeschäftsverpflichtung nach den dem Untersuchungsausschuss vorliegenden Unterlagen nicht nur treuwidrig, sondern außerdem mit dem Ziel erfolgte, Gelder zu unlauteren Zwecken aus dem EADS-Konzern auszuschleusen und dies zu verheimlichen". Auffälligerweise habe das Unternehmen extra auf Einfügung eines Punktes in den Verhaltensregeln beharrt, wonach die Haftung für Dritte ausgeschlossen werden sollte.

1,5 Millionen-Zahlung noch ungeklärt

Bezüglich individueller Zahlungen war im Ausschuss ganz am Schluss noch ein Papier einer niederländischen Bank mit einer Summe von 1,5 Mio. Euro aufgetaucht, zahlbar an die frühere FPÖ/BZÖ/Stronach/Team-NÖ-Politikerin Elisabeth Kaufmann-Bruckberger. Ob dies tatsächlich ein Scheck war und ob er auch eingelöst wurde, konnte wegen der vorzeitigen Auflösung des Nationalrats nicht mehr aufgeklärt werden. Die Ex-Politikerin hatte sich zweimal einer Befragung durch ärztliche Entschuldigung entzogen, in Medienberichten den Erhalt des Betrags jedenfalls verneint.

Auch wenn beim Punkt Bestechung die "smoking gun" fehlt, spricht Verfahrensrichter Rohrer bezüglich der politischen Verantwortung für Fehlleistungen beim Kampfflugzeugkauf durchaus Klartext. Kritisiert wird etwa der damalige FPÖ-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, aber auch sein Parteikollege, Verteidigungsminister Herbert Scheibner.

"Durch Herbeiführen einer Typenentscheidung zu Gunsten des teuren Eurofighter überschritt Grasser nicht nur deutlich seine Zuständigkeit als Finanzminister, sondern verstieß auch gegen den gesetzlichen Grundsatz zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Verwaltung", heißt es da etwa.

"Life-Cycle-Costs" nicht beachtet

Scheibner habe gegen dieses Gebot ebenfalls verstoßen, nämlich indem er Grasser nachgegeben habe. "Er hätte seine Zustimmung zum Vorschlag Grassers von einer gesetzlich abgesicherten Sonderbudgetierung der Eurofighterbetriebskosten abhängig machen müssen", so der Berichtsentwurf des Verfahrensrichters.

Die schwarz-blaue Bundesregierung habe sich zum "Kauf einer noch zu entwickelnden Flugzeuggeneration" entschieden und die Höhe der Betriebskosten und der "Life-Cycle-Costs" nicht beachtet; für Rohrer ein "Verstoß gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit". Vor allem habe die Republik aber ihre eigene Verhandlungsposition geschwächt, indem sie sich für den Eurofighter (und gegen Saab Gripen und F-16) entschieden, dann aber noch Nachverhandlungen zugelassen habe – und das wegen der Notwendigkeiten der Luftraumüberwachung unter Zeitdruck.

Auch an Dokumentation und adäquaten Strukturen habe es bei den Vertragsverhandlungen gemangelt. "Umso weniger ist verständlich, dass die gesamte Verhandlungs- und Vertragsabwicklung einem einzigen Mann federführend, nämlich dem Leiter der Einkaufsabteilung, überlassen wurde." Gemeint ist hier der Chefverhandler im Verteidigungsministerium, Edwin Wall, dem im Zuge des Ausschusses eigenmächtige Änderungen am Vertrag in letzter Minute vorgeworfen wurden.

Explizit keine endgültige Bewertung wird im Bericht über den 2007 unter SPÖ-Verteidigungsminister Norbert Darabos abgeschlossenen Vergleich mit Eurofighter abgeben. Andererseits wird aber darauf hingewiesen, dass eine Umrüstung der jetzigen abgespeckten Eurofighter auf die ursprünglich bestellte Ausstattung 650 Mio. Euro kosten würde; und das bei nur 250 Mio. Euro Nettopreisreduktion durch den Darabos-Deal.

200 Prozent der Kaufsumme

Schwere Kritik setzt es dann beim Gegengeschäftsvertrag, bei dem es zur Missachtung vergaberechtlicher Grundsätze und zu Nachverhandlungen gekommen sei, die die Position der Republik Österreich geschwächt hätten. Auch Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel kommt hier in die Ziehung, denn es sei dessen ausdrücklicher Wunsch gewesen, die abzuschließenden Gegengeschäfte mit "international unüblichen" 200 Prozent der Kaufsumme festzusetzen. Der Kreis der einzubeziehenden Geschäfte wurde daher sehr weit gezogen, inklusive der Vermittlung an Dritte.

Tatsächlich empört wirkt Rohrer in dem Bericht aber über Verhandlungspartner Eurofighter, der die Pflicht zum Ausweisen der Gegengeschäftskosten (wie in der Angeboteinholung festgelegt) als nicht existent darzustellen versuchte. "Es darf darauf verwiesen werden, dass der Mitbewerber Saab offenkundig in der Lage war, diesen einfach strukturierten Satz zu verstehen und in seinem Angebot die Gegengeschäftskosten gesondert auswies." Die Vertreter der Republik Österreich seien angesichts des hohen Kaufpreises und des hohen Interesses von EF am Vertragsabschluss wohl der Ansicht gewesen, allfällige Offsetkosten würden von EF/EADS getragen, "weil wohl niemand angenommen hat, ein derartiger Großkonzern würde trotz Aufforderung Kosten verschweigen".

Hohe PR-Ausgaben

Auch die hohen "PR-Ausgaben" des Unternehmens werden erwähnt, Aufträge an FPÖ-nahe Agenturen inklusive jener von Gernot Rumpold, und Zahlungen an den Fußballklub Rapid und Lakeside Privatstiftung im Einflussbereich des damaligen FPÖ-Landeshauptmanns von Kärnten, Jörg Haider.

Aus all dem sind im Bericht schließlich zwei Seiten an Forderungen angeschlossen: Großvolumige Kaufverträge sollen bei Beteiligung mehrerer Ministerien in einer Hand leitend vereint sein. Die Pflicht zur Dokumentation müsse sichergestellt, Vorteilsannahmen durch involvierte Politiker, aber auch Journalisten dürften nicht stattfinden. Gegengeschäfte sollten nicht mehr als 100 Prozent des Auftragsvolumens ausmachen, und ihre Überprüfung sei sicherzustellen. Und: "Ausschreibungen und die darauf aufbauenden Verträge sollen so formuliert sein, dass nach Möglichkeit unklare oder unbestimmte Begriffe, die einen weiten Interpretationsspielraum eröffnen, vermieden werden."

Bis Freitag haben nun auch die Fraktionen Zeit, ihre eigenen Berichte zum Eurofighter-U-Ausschuss abzugeben. Offiziell beendet wird der Ausschuss dann mit der Berichtsvorlage an den Nationalrat im Herbst. (APA, 25.6.2019)