In Deutschland gab es zuletzt Massenproteste der Taxifahrer gegen amerikanische Mietwagenkonkurrenten.

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Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut, vor allem beim Gesetz zur Regulierung von Taxis und Uber, kommentiert der IV-Ökonom Christian Helmenstein.

Das geplante Gesetz zur Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagengewerbes ist ein typisches Beispiel für gute Absichten und deren fortschrittswidrige Umsetzung. Wo stünden wir heute, wenn die Pferdekutsche nicht vom Automobil abgelöst worden wäre?

Ein fairer Wettbewerb ist unerlässlich. Gerade zu Beginn des digitalen Zeitalters ist zu gewährleisten, dass Dienstleister der analogen Welt nicht gegenüber jenen der digitalen Welt benachteiligt werden, solange der Paradigmenwechsel nicht abgeschlossen ist und die jeweiligen Geschäftsmodelle einstweilen koexistieren. Das Platzfuhrwerksgewerbe, sprich Taxigewerbe, einerseits und das Mietwagengewerbe andererseits dürfen von diesem Prinzip im Wettbewerb um Kunden nicht ausgenommen sein.

Innovationen kosten

Dies gilt umso mehr, als die Fortentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien zunehmende Abgrenzungsprobleme zur Folge hat und die Voraussetzungen für die Erteilung einer Konzession ohnedies gleich sind. Die Zusammenlegung der beiden Gewerbe ist daher prinzipiell zu begrüßen.

Dabei soll der vorliegende Initiativantrag die "Vorteile beider Gewerbe (...) erhalten", doch verfehlt er selbst dieses bescheidene Ambitionsniveau. Eine standortfördernde Novelle müsste flexible Preise statt fixer Tarife vorsehen. An Wochentagen oder zu Tageszeiten, wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt, sollten die Preise höher liegen – und umgekehrt. Dies führt zu einem Ausgleich zwischen beiden Marktseiten und einer optimalen Nutzung der zur Verfügung stehenden Kapazitäten.

Fixpreise hingegen bedingen eine aus sozialistischen Ökonomien bekannte Mengenrationierung – sei es durch überlange Standzeiten von Anbietern oder frustrierte Wartezeiten von Nachfragern. Möchten die Proponenten der Novelle auf die aus einer freien Preisgestaltung und einer liberalisierten Lenkberechtigung erwachsenden zusätzlichen Beschäftigungspotenziale in der Personenbeförderung insbesondere für weniger gut ausgebildete Erwerbspersonen verzichten?

Sharing Economy

Neben der Effizienz würde eine smarte Novellierung die Anbotsvielfalt zu fördern suchen. Wer Innovation einmal gekostet hat, möchte sie nicht mehr missen: jederzeit zu wissen, wo sich das bestellte Fahrzeug befindet und wie lange es bis zum Eintreffen desselben dauert. Zu wissen, wie viel eine Fahrt exakt kosten wird – rar sind die Transaktionen, deren Preis Kunden im Vorhinein nicht bekannt ist –, und zu wissen, dass das persönliche Beförderungserlebnis mittels Feedback-Funktion geteilt werden kann.

Zukunftsweisend wäre es zudem, die Chancen der Sharing Economy mit ihren abgestuften Graden an Besitz bei durchgehend hoher Verfügbarkeit für die Schonung der natürlichen Ressourcen zu nutzen: Intermodale Verkehrskonzepte erfordern vielfältige Beförderungsleistungen zu erschwinglichen Konditionen "auf den letzten Meilen".

Eklatante Zielverfehlung

(Fast) nichts von alldem würde sich auf Basis des vorliegenden Initiativantrags verbreiten. Der zu befürchtende Marktaustritt von Anbietern mit digitalen Geschäftsmodellen wäre ein verheerendes Signal für die Zukunftsfähigkeit des Standorts Österreich. Angesichts eklatanter Zielverfehlung gilt für diese Materie ihre eigens normierte Rückkehrpflicht: zurück an den Start. (Christian Helmenstein, 18.6.2019)