Der tödliche Messerangriff auf den Leiter des Sozialamtes in Dornbirn beschäftigt nun die Juristen.

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Dornbirn – Ende vergangener Woche wurden Details aus dem psychiatrischen Gutachten des tatverdächtigen Asylwerbers publik, der im Februar den Leiter des Sozialamtes in Dornbirn getötet haben soll. Der 34-jährige sei gemäß der Expertise von Gerichtspsychiater Reinhard Haller zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig und damit schuldfähig gewesen.

Rechtsanwalt Stefan Harg, der den Beschuldigten vertritt, sieht sich durch das Gutachten bestätigt, da es auch besage, dass "die Tat im Zusammenhang mit einer bereits seit dem Jugendalter vorhandenen Persönlichkeits- und Verhaltensstörung, einer Beeinträchtigung durch Alkohol und Benzodiazepine und einer Kränkungsreaktion mit emotionaler Belastung zu sehen" sei.

Anwalt prüft rechtliche Schritte

Kritik übt der Anwalt allerdings am Vorgehen der Staatsanwaltschaft, weil diese dem Gutachter Haller nicht alle Unterlagen zu dieser Vorgeschichte übermittelt habe. "Wir hatten diese Informationen an die Staatsanwaltschaft geschickt und überlegen uns nun, ob wir weitere rechtliche Schritte deshalb einleiten werden", erklärte Harg. Zudem lasse man das Gutachten derzeit selbst durch Sachverständige prüfen.

Der Fall hatte im Frühjahr für großes Aufsehen gesorgt, da gegen den Verdächtigen ein Aufenthaltsverbot bestanden hat. (Steffen Arora, 18.6.2019)