Schon nach fünf Jahren anstatt von zehn soll man Wohnungen mit Mietkaufoption künftig erwerben können.

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Die Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) wird noch vor dem Sommer beschlossen werden. Der angekündigte Initiativantrag von ÖVP und FPÖ wurde am Mittwoch im Parlament eingebracht.

Er enthält unter anderem die erleichterte Eigentumsbildung per Mietkaufoption; wie berichtet, soll künftig schon ab fünf Jahren für Mieter der Anspruch gelten, die Wohnung käuflich erwerben zu können. Für eine nachträglich ins Eigentum des Mieters übertragene Wohnung gilt bei einer Vermietung durch den Käufer 15 Jahre lang eine gedeckelte Miete, konkret gilt hier der jeweilige Richtwert. Außerdem wurde noch klargestellt, dass für den Zeitraum von 15 Jahren nach Abschluss des (ersten) Kaufvertrags der Vollanwendungsbereich des Mietrechts gilt und damit beispielsweise auch der dort verankerte Kündigungsschutz.

Ebenfalls enthalten ist das explizite Verbot von gewerbsmäßigen touristischen Kurzzeitvermietungen im geförderten Wohnbau. Genau das hatte zuvor auch die Liste Jetzt am Mittwoch per gesonderten Antrag eingebracht.

Vorstoß in Sachen Mietrecht

Am Donnerstag hat die Liste Jetzt außerdem einen weiteren Antrag eingebracht, der Änderungen im Mietrechtsgesetz (MRG) enthält. Wichtigste Änderung wäre die starke Einschränkung der Befristungsmöglichkeiten. Eine Befristung soll demnach "nur mehr in zwei Fällen zulässig sein, nämlich Eigenbedarf des Vermieters und beabsichtigte Sanierung bzw. Abbruch des Gebäudes", heißt es in den Erläuterungen. Die Regelung sei der Rechtslage in Deutschland nachempfunden.

Außerdem sieht der Antrag unter anderem vor, dass die Vermietung von Einfamilienhäusern in den Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fällt; bisher gilt hier nur das ABGB. Weiters ist eine kräftige Reduzierung des maximal erlaubten Lagezuschlags vorgesehen, außerdem wird vorgeschlagen, die Kosten für die Hausverwaltung und die Versicherungsprämien für die Haftpflicht des Vermieters aus dem Betriebskostenkatalog zu streichen. Ob dieser Antrag eine Mehrheit bekommt, ist offen. (Martin Putschögl, 13.6.2019)