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Prime-Kunden können ihr Geld zurückverlangen.

Foto: reuters

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer haben den Onlineriesen Amazon aufgrund unzulässiger Geschäftspraktiken und Klauseln geklagt – und vor Gericht recht bekommen. Konkret ging es unter anderem um eine Preiserhöhung des Premium-Diensts Prime im Februar 2017 von 49 auf 69 Euro, beim Studententarif von 24 auf 34 Euro. Diese war laut Handelsgericht Wien und Oberlandesgericht nicht zulässig. Sie sei rechtswidrig und demnach nicht wirksam.

40 beziehungsweise 20 Euro

Nun haben AK und der Onlinehändler nach Verhandlungen eine Vereinbarung getroffen: Das Unternehmen erstattet den Betrag auf Verlangen zurück. Somit sind das für Betroffene 40 beziehungsweise 20 Euro. Bis 30. Juni dürfen Kunden sich beim Kundenservice diesbezüglich melden, erklärt die Arbeiterkammer.

Das ist per E-Mail, Telefon oder Chatanfrage möglich. Dabei können Betroffene auswählen, ob sie das Geld auf das in ihrem Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel überwiesen bekommen wollen oder einen Amazon-Gutschein erhalten. Das gilt jedoch nur für die Prime-Mitgliedschaft 2017 oder 2018, nicht aber 2019. Amazon muss die Erstattung innerhalb von 14 Tagen bestätigen.

Rechnungsgebühr rechtswidrig

Zudem können Nutzer ihr Geld zurückverlangen, wenn sie in der Vergangenheit ein Produkt auf Rechnung bezahlt haben. Amazon hat bisher dafür 1,51 Euro verlangt – das ist nun Geschichte. Zahlungen seit dem 1. November 2009 können zurückgefordert werden.

Außerdem darf Amazon seine Geschenkgutscheine nicht mehr auf drei Jahre befristen. Auch hier hat Amazon auf das von der AK erwirkte Urteil reagiert und die Verfallsfrist für diese Gutscheine und Geschenkkarten auf zehn Jahre verlängert.

Zudem musste Amazon seine Preisangaben ändern: So wurde beim Preis die niedrigere deutsche Umsatzsteuer angegeben, ohne darauf hinzuweisen. Erst später wurde der höhere Gesamtpreis angezeigt. Das hat sich mittlerweile geändert.

Amazon weigerte sich zunächst

Amazon hatte sich ursprünglich geweigert, auf die Forderung einzugehen, und stattdessen angegeben, dass Kunden ihre Prime-Mitgliedschaft jederzeit kündigen könnten, wenn sie nicht einverstanden seien. Die AK hatte daraufhin mit weiteren rechtlichen Schritten gedroht.

So fordert man die Rückzahlung an

Die Kontaktaufnahme mit Amazons Support erweist sich als nicht ganz so einfach, denn der entsprechende Menüpunkt, der speziell für die Anforderung der Rückerstattung eingerichtet wurde, ist gut versteckt. So gelangt man zum Ziel:

Foto: Amazon/STANDARD

Unter folgendem Link muss bei der Themenübersicht zuerst auf "Prime und Sonstiges" (1) geklickt werden. Anschließend klickt man in der Auswahl für "Bitte wählen Sie ein Thema" auf den Punkt "Amazon Prime" (2). Unter "Bitte grenzen Sie Ihr Anliegen ein" scheint schließlich der Punkt "AK Vergleich" (3) auf, unter dem Amazon mehrere Kontaktoptionen zur Verfügung stellt.

Hier lässt sich, bei einer Kontaktaufnahme per Chat oder E-Mail (zum Aufrufszeitpunkt stand nur Kontakt per E-Mail zur Verfügung) im Nachrichtenfeld formlos die Erstattung beantragen. Etwa mit der Formulierung "Hiermit beantrage ich bezugnehmend auf die Vereinbarung zwischen der Arbeiterkammer und Amazon die Rückzahlung zu viel bezahlter Jahresgebühren für meine Prime-Mitgliedschaft in den Jahren 2017 und 2018."

In einer anschließend von Amazon verschickten E-Mail wird man dann weiters um Antwort gebeten, ob man die Rückerstattung in Form von Amazon-Guthaben oder als Zahlung erhalten und ob man seine Prime-Mitgliedschaft weiter fortsetzen möchte. (muz, gpi 13.6.2019)

Update, 15:40 Uhr: Anleitung hinzugefügt.