Nach der Klimapolitik der CDU ist nun ihr Youtube-Kanal in die Kritik geraten.

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Annegret Kramp-KarrenbauerMit einem Video namens "Die Zerstörung der CDU" sorgt der Youtuber "Rezo ja lol ey" seit Tagen für Turbulenzen in der deutschen Politik. Der bisher eigentlich für musikalische Inhalte bekannte Videomacher rechnet in der fast einstündigen und mit zahlreichen Quellenverweisen garnierten Produktion scharf mit der deutschen Partei ab – insbesondere Verfehlungen beim Klimaschutz kritisiert er mit deutlichen Worten. Über sieben Millionen Mal wurde das Video bereits aufgerufen.

Zur Sprache ist aber seitdem auch eine Reihe anderer politischer Inhalte gekommen. Die Diskussion hat auch den Youtube-Kanal der CDU erreicht. Dieser steht nun wegen zahlreicher Urheberrechtsverletzungen im Kreuzfeuer. Die Partei spricht von einem Versehen.

Das Video von "Rezo".
Rezo ja lol ey

Über 30 Clips von ARD und ZDF

Dutzende Ausschnitte aus Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF waren auf dem Kanal zu finden. Genehmigt war ihr Upload nicht, wie die ARD etwa per Twitter dem Kandidaten der Satirepartei Die Partei, Nico Semsrott, bestätigte.

Die Causa ist auch deswegen heikel, weil die CDU als einer der wichtigsten Befürworter und Antreiber hinter dem umstrittenen neuen EU-Copyright steht, das im März vom EU-Parlament abgesegnet wurde. Axel Voss, der oft als Vater der Reform bezeichnet wird, kommt aus ihren Reihen.

Laut "Übermedien" geht es um über 30 Ausschnitte aus dem Programm der beiden Sender, die auf "CDUtv" zu finden waren. Es handelte sich hauptsächlich um Statements von EVP-Spitzenkandidat Manfred Weber und der CDU-Chefin Annegret Karrenbauer-Kramp.

"Irrtümlich veröffentlicht"

Die Begründung für deren Verbreitung dürfte die Kritik eher nicht abreißen lassen. "Durch einen Hinweis auf Twitter wurden wir darauf aufmerksam, dass die Videos irrtümlich auf unserem Youtube-Kanal veröffentlicht worden waren", hieß es in einer Reaktion.

Die Verwendung der Clips auf dem eigenen Twitter-Kanal hält man hingegen für rechtlich in Ordnung. Denn dort habe man "selbstständige Ausführungen" dazu gemacht, weswegen die Nutzung ohne Genehmigung von der Zitatefreiheit gedeckt sei. (red, 24.5.2019)