Warndreieck

Das Mitführen eines Warndreiecks ist in nahezu jedem europäischen Land Pflicht. Ausnahmen sind die Länder Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien: Hier betrifft die Regelung nur Lenker von Gespannen. In der Türkei und auf Zypern müssen gar zwei Warndreiecke mitgeführt werden.

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Feuerlöscher

Das Mitführen eines Feuerlöschers ist in Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland und in der Türkei Pflicht. In Belgien muss ebenfalls ein Feuerlöscher mitgenommen werden, allerdings gilt dies nur für im Inland gemeldete Fahrzeuge.

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Verbandskasten

In fast jedem Land Europas ist das Mitführen eines Verbandskastens Pflicht. Ausgenommen von dieser Mitführpflicht sind Frankreich, Spanien und Italien. Das Mitführen eines Verbandskastens ist in diesen Ländern trotzdem ratsam, um im Fall der Fälle Erste Hilfe leisten zu können.

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Ersatzbrille

Eine Ersatzbrille im Auto zu haben ist zum Beispiel in Spanien keine gesetzliche Pflicht. Die spanische Verkehrsbehörde empfiehlt jedoch Autofahrern, die eine Brille benötigen, ein Ersatzpaar mitzuführen. In einigen Fällen kam es schon vor, dass Autofahrer eine Geldstrafe zahlen mussten. In Deutschland, wie in Österreich, gibt es die Pflicht, die im Führerschein eingetragene Sehhilfe während der Fahrt zu tragen.

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Abschleppseil

Beim Beladen des Autos für einen Urlaub in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien ist das Abschleppseil essentiell auf der Packliste. Anders als in den restlichen Ländern Europas ist das Mitführen eines Abschleppseils in Fahrzeugen hier verpflichtend.

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Schneeketten

Anders als etwa in Deutschland gilt in Österreich eine Schneekettenpflicht vom 1. November bis 15. April. Ein rundes Schild mit dem Schneeketten-Symbol weist Urlauber darauf hin, Schneeketten auf den Reifen zu spannen. Bei Nichtbeachtung droht eine Strafe von bis zu 5.000 Euro.

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Ersatzlampen

Essentiell auf der Packliste für den Urlaub in Serbien, Montenegro, Tschechien, Kroatien, Albanien und Frankreich ist ein Set von Ersatzlampen. Die Regelung gilt allerdings nur für Leuchtmittel, die durch die Reisenden selbst austauschbar sind. Das Mitführen von Xenon- oder LED-Leuchten im Auto ist dagegen nicht notwendig.

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Ersatzreifen

Im Fall einer Reifenpanne ist ein Ersatzreifen oder ein Reparaturset immer sinnvoll, jedoch nicht in allen Ländern verpflichtend im Auto zu haben. Für einen Urlaub in der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien und Spanien ist ein Ersatzset jedoch Teil der verpflichtenden Grundausstattung.

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Europäischer Unfallbericht

Das Mitführen eines Europäischen Unfallberichts ist in Serbien und Kroatien Pflicht. Das Formular ist in allen Sprachen einheitlich gestaltet, sodass Urlauber auch im Ausland die Möglichkeit haben, ein vollständiges Unfallprotokoll zu erstellen. Für Fahrten in der Slowakei gilt diese Regelung nur für einheimische Fahrzeuge.

Vorsicht bei Mietautos

Die gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für Mietautos. Daher sollten Reisende rechtzeitig überprüfen, ob das geliehene Fahrzeug korrekt ausgestattet ist – entweder vorab durch schriftliche Bestätigung des Vermieters oder bei der Fahrzeug-Übernahme vor Ort. Wurde die vorgeschriebene Ausstattung nicht bereitgestellt, muss selbst dafür Sorge getragen werden, denn bei einer Verkehrskontrolle haftet der Lenker. (red, X.5.2019)

Quellen: Sunny Cars, ÖAMTC

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