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Innenminister Herbert Kickl will von seinem Härtekurs gegenüber verurteilten Flüchtlingen nicht ablassen.

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Neos-Asylsprecherin Stephanie Krisper erblickt in Kickls Plänen Sicherheitsrisiken.

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Wien – Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) sieht keinen Grund, seinen harten Kurs gegenüber straffällig gewordenen Schutzberechtigten zu ändern. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das den Status von Flüchtlingen stärkt, sei "sehr weit weg von dem, was sich die Bevölkerung erwartet", sagte er am Mittwoch vor dem Ministerrat.

Mit der Entscheidung, dass schweren Straftätern auch nach Entzug ihres Asylstatus ein Schutzstatus zukommt und sie daher nicht abgeschoben werden dürfen, wenn ihnen in ihrem Heimatland Tod, Folter oder unmenschliche Behandlung droht, sei der EuGH "auf dem falschen Pfad". Denn die Betreffenden würden "auch Sozialleistungen erhalten". Er werde sich die Auswirkungen des Urteils genau anschauen, kündigte Kickl an.

Wenig Neues zu erwarten

Besagte Urteilsfolgen dürften sich in Österreich in engen Grenzen halten. Schon derzeit prüfen Behörden und Gerichte im Zuge von Asylaberkennungsverfahren wegen schwerer Straffälligkeit, ob beim Betreffenden weiter asylrechtliche Schutzgründe vorliegen – also ob er oder sie im Fall einer Abschiebung gefährdet wäre.

Ist das der Fall, wird eine Duldung ausgesprochen: Die Behörden verzichten für ein Jahr auf einen Abschiebeversuch. Nach dem Jahr kann ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt werden, oder aber die Duldung wird verlängert.

Freier Arbeitsmarktzugang

Mit einer Duldung nach einer Asylaberkennung geht freier Arbeitsmarktzugang einher: Die Geduldeten können einen Job annehmen und eigenes Geld verdienen. Das unterscheidet dieses Instrument von einer Duldung aus anderen Gründen – etwa weil der Heimatstaat einem ausreisepflichtigen Ausländer kein Rückreisezertifikat oder keinen Pass ausstellt.

In letzteren Fällen haben die Geduldeten einen Anspruch auf reduzierte Grundversorgung: Krankenversicherung sowie Unterkunft und Verpflegung. Laut Peter Marhold, Obmann der ÖH-Fremdenrechtsberatung Helping Hands, muss Letzteres "in manchen Bundesländern hart erkämpft werden". Das Grundversorgungstaschengeld wird in diesen Fällen in den meisten Bundesländern gestrichen.

Viele Asylaberkennungen

Dass Ausländern, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden, Asyl oder subsidiärer Schutz aberkannt wird, ist in Österreich gelebte Praxis. Wie oft das geschieht, wird laut Innenministerium aber statistisch nicht erhoben; Aberkennungen kann es zum Beispiel auch wegen nicht mehr bestehender Verfolgung im Heimatland geben.

Insgesamt wurden zwischen Jänner und November 2018 in erster Instanz 1.675 Aberkennungsverfahren gegen Afghanen, 1.116 gegen Tschetschenen, 898 gegen Syrer, 471 gegen Iraker und 331 gegen Somalier initiiert – um die fünf häufigsten Nationalitäten zu nennen. Das antwortete Innenminister Kickl auf eine parlamentarische Anfrage der Neos-Asylsprecherin Stephanie Krisper.

Krisper hat Sicherheitsbedenken

"Schon in erster Instanz haben nur 617 der eingeleiteten Verfahren zu tatsächlichen Aberkennungen geführt. Darüber hinaus ist nicht klar, ob die Aberkennungen in zweiter Instanz vor Gericht halten, und Kickl konnte mir nicht beantworten, wie viele Straffällige unter diesen Personen sind. Es geht ihm daher wieder einmal um Showpolitik. Klar ist nur, dass sich dadurch die Zahl geduldeter Personen erhöht", sagt Krisper.

Das steigere das Sicherheitsrisiko. Denn der reduzierte Zugang dieser Menschen zu Sozialleistungen und die Verweigerung des Arbeitsmarktzugangs "führen zu Verarmung, Obdachlosigkeit und naturgemäß zur Gefahr der Straffälligkeit".

Hintergrund des EuGH-Urteils

Dem EuGH-Urteil liegen die Fälle dreier Asylwerber aus Cote d'Ivoire, dem Kongo und Tschetschenien zugrunde. Sie hatten in Tschechien beziehungsweise Belgien geklagt, weil ihnen der Flüchtlingsstatus mit der Begründung verweigert oder aberkannt worden war, dass sie wegen einer in diesen EU-Staaten begangenen besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurden.

Konkret handelte es sich etwa um Vergewaltigung und schweren Raub. Die Gerichte hatten den EuGH um Auslegung der EU-Anerkennungsrichtlinie ersucht. (Irene Brickner, 15.5.2019)