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Jede zehnte Lehrkraft an Bundesschulen unterbricht ihre Elternkarenz im Juli und August. Das zeigt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP). In dieser Zeit kann das normale Gehalt bezogen werden, während der Partner Kinderbetreuungsgeld erhält – im September wechseln die Lehrerinnen in die Karenz zurück. Die Neos fordern ein Ende dieses Systems.

Insgesamt waren seit 2014 zwischen 900 und 1.100 Bundeslehrer pro Jahr in Elternkarenz. 2014 unterbrachen 53 Lehrerinnen ihre Karenz für die beiden Sommermonate, 2015 waren es schon 75, 2016 dann 97 und im Vorjahr bereits 131 Pädagoginnen. Besonders verbreitet ist diese kurzfristige Rückkehr in die "Arbeit" während der Ferienzeit an den AHS. Dort nahmen diese Möglichkeit zuletzt knapp 100 von rund 700 in Karenz befindlichen Lehrerinnen in Anspruch. Für die Pflichtschulen lagen aufgrund der Zuständigkeit der Länder keine gesammelten Zahlen vor.

Recht der Eltern auf Teilung

Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen erlauben eine Teilung der Karenz zwischen beiden Elternteilen. Bis 2009 galt dafür eine Mindestdauer von drei Monaten pro Partner – seither reichen zwei Monate, was die Konstruktion mit den Sommerferien ermöglicht. "Wenn die Elternteile eine Teilung der Karenz in der Weise festlegen, dass die Lehrperson die Karenz für zwei Monate im Zuge der Hauptferien unterbricht, kann der Dienstgeber diesem gesetzlich eingeräumten Recht nicht entgegentreten", heißt es in der Anfragebeantwortung.

"Solche seltsamen Regelungen sind Gründe dafür, dass der 'Berufsstand Lehrer' immer wieder in Verruf gerät", so Neos-Bildungssprecher Douglas Hoyos in einer Stellungnahme gegenüber der APA. "Es ist für Eltern aus anderen Berufsgruppen schlicht und ergreifend nicht nachvollziehbar, warum Lehrerinnen und Lehrer ganze zwei Monate bei vollen Bezügen ihre Karenz unterbrechen können." Er plädiert daher für einen Rahmenkollektivvertrag statt des Lehrerdienstrechts. "Im Sinne des Ansehens der Lehrerinnen und Lehrer wäre es wohl sinnvoll, dieses 'Karenzzuckerl' nicht mehr zu verschenken." (APA, 13.5.2019)