Präsentierten den Strafrechtsentwurf noch einmal: die Minister Moser und Kickl.

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Die Regierung schickt ihre Strafrechtsänderung in Begutachtung. Am Montag wurden die Punkte des Pakets in einer Pressekonferenz vorgestellt. Unter anderem ist eine Ausweitung des Betretungsverbots geplant: Laut Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wird das Verbot ausgeweitet, in Zukunft werde es ein Annäherungsverbot in 50 Metern Umkreis des Opfers geben – egal wo dieses sich befindet.

Täter, über die ein Annäherungsverbot verhängt wird, müssen sich künftig binnen fünf Tagen bei einem Gewaltschutzzentrum melden und binnen 14 Tagen eine verpflichtende Beratung absolvieren. Wer gegen die Auflagen verstößt, dem drohen Strafen. Bis zu 5.000 Euro Strafe im Wiederholungsfall seien möglich, sagt Kickl. "Wer es dann noch immer nicht kapiert", solle sogar für einige Wochen ins Gefängnis gehen.

Höhere Strafen

Bei Vergewaltigung müssen Gerichte künftig eine Mindeststrafe von zwei Jahren beachten, sagt Justizminister Josef Moser (ÖVP). Zudem müssen Richter bei der Strafzumessung einfließen lassen, ob die Tat gegen Angehörige, Untergebene oder Schutzbedürftige verübt wurde. Ist der Täter bereits einmal einschlägig vorbestraft worden, erhöht sich das Strafausmaß um 50 Prozent, so der Vorschlag. Zuvor hatten die Pläne für Kritik gesorgt, unter anderem bei der Richterschaft und den Anwälten, die in den höheren Mindeststrafen wenig Nutzen sehen beziehungsweise sogar Schaden befürchten.

Junge Erwachsene – also Personen im Alter von 18 bis 21 Jahren – sollen bei der Bestrafung künftig Erwachsenen gleichgestellt werden, wenn es um "verwerfliche" Straftaten geht, so Moser. Auch diese Pläne waren kritisiert worden, weil befürchtet wird, dass die längere Inhaftierung erst zu einer Verfestigung von Kriminalitätskarrieren führen könnte.

Für Opfer werde man künftig den Zugang zum Opferschutz ausweiten, sagt Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP). So sollen beispielsweise auch Opfer von Einbrüchen Anspruch auf den Schutz haben. Die Antragsfrist soll auf drei Jahre verlängert werden, bisher waren es zwei Jahre.

Beschluss im Herbst

Das Paket ist bereits im Februar im Ministerrat in den Grundzügen behandelt worden, nun soll die gesetzliche Umsetzung folgen. Kommende Woche gehen die ausgearbeiteten Gesetzesmaterien in die sechswöchige Begutachtung. Der Beschluss im Nationalrat ist für den Herbst angepeilt. In Kraft treten sollen die Maßnahmen per 1. Jänner 2020.

Das Gesetzespaket umfasst mehr als 50 Maßnahmen, viele davon entspringen der vor mehr als einem Jahr eingesetzten "Taskforce Strafrecht", die von Innenstaatssekretärin Edtstadler geleitet wird. (red, 13.5.2019)