Besonders im Nebenberuf fleißige Lehrende an der Uni Innsbruck.

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Wien – Universitätsprofessoren sind von Amts wegen Experten ihres Faches – und ihr Fachwissen ist auch außerhalb des universitären Betriebs wertvoll. Diesen Wert lassen sie sich auch gerne gut entlohnen. Wogegen nichts spricht, denn "Nebenbeschäftigungen durften nur ausgeübt werden, wenn arbeitsvertragliche Verpflichtungen oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen dadurch nicht beeinträchtigt waren", wie der Rechnungshof (RH) bei der Überprüfung der Universitäten Wien und Innsbruck festgehalten hat. Allerdings: Die Universitäten hätten laut Kollektivvertrag in einer Betriebsvereinbarung die "wesentlichen dienstlichen Interessen" präzisieren können.

Haben sie aber nicht. Stets reichte es, wenn ein Professor seinen Nebenjob einfach gemeldet hat, "beide Universitäten erachteten im überprüften Zeitraum sämtliche schriftlich eingebrachte Meldungen als unproblematisch", schreiben die Prüfer.

Ausgefallene Lehrveranstaltungen

Und prompt kam es vor allem in Innsbruck zu Beschwerden an das zuständige Ministerium, weil an der rechtswissenschaftlichen Fakultät Lehrveranstaltungen nicht wie vorgesehen abgehalten wurden.

Der RH sah einen "Indikator für eine insgesamt zu hohe Arbeitsbelastung der Professorinnen und Professoren" und hielt fest: "An der Universität Innsbruck konnten über Jahre hinweg die erhobenen Vorwürfe betreffend die nicht ordnungsgemäße Abhaltung der Lehre teilweise nicht entkräftet werden, und die damit zusammenhängenden Konflikte an der rechtswissenschaftlichen Fakultät blieben ungelöst."

Imagegewinn durch Nebentätigkeit

Allerdings: Der mit dem Fall befasste Universitätsrat fand die Vorwürfe nicht bestätigt. "Aufgrund der Gespräche und nach Einsicht in die schriftlichen Unterlagen gelangte der Vorsitzende des Universitätsrats zur Überzeugung, dass sich die erhobenen Vorwürfe in dieser Form nicht aufrechterhalten ließen. Bezüglich der im Einzelfall abgesagten bzw. verschobenen Lehrveranstaltungen war aus Sicht des Universitätsrats dem Argument des Rektors zu folgen, dass es auch zu den gesetzesgemäßen gesellschaftspolitischen Aufgaben einer Universität gehörte (third mission), Expertenwissen der Universität fallweise der Politik bzw. den Ministerien zur Verfügung zu stellen", steht im am Freitag veröffentlichten Rechnungshofbericht.

In den Jahren 2013 bis 2016 gab es an der Universität Innsbruck 376 Meldungen von Nebenbeschäftigungen, an der Universität Wien mit 200 etwas mehr als halb so viele. Das überraschte die Prüfer, waren doch an der Universität Wien beinahe doppelt so viele Universitätsprofessorinnen und -professoren beschäftigt wie an der Innsbrucker Uni.

Empfehlung: Meldepflicht verschärfen

Die Prüfer äußern leise Zweifel daran, dass alle Nebenbeschäftigungen korrekt gemeldet worden sind – und schlagen vor, die Lehrenden regelmäßig an die Meldepflicht zu erinnern. Das wäre insbesondere deshalb wichtig, weil für die Nebentätigkeiten oft universitäres Personal und universitäre Sachmittel in Anspruch genommen werden.

Das Wissenschaftsministerium wird aufgefordert, Transparenzregelungen zu schaffen, damit klar ist, welche Nebeninteressen ein Professor oder eine Professorin so verfolgt. Danach "wäre über eine Initiative zu einer entsprechenden gesetzlichen Neuregelung unter Wahrung datenschutzrechtlicher Erfordernisse zu entscheiden". (Conrad Seidl, 10.5.2019)