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Der neue Medienerlass von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) tritt am Tag der Arbeit in Kraft

Foto: Reuters/Foeger

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat einen neuen Kommunikationserlass für sein Ressort herausgebracht, der am 1. Mai in Kraft tritt. In den Leitlinien für die Zusammenarbeit mit Medien ist festgehalten, dass die Polizei "glaubwürdig und tatsachenorientiert" kommunizieren, "dialogorientiert und nachvollziehbar" agieren sowie "direkt, situationsgerecht und kooperativ" vorgehen muss.

In manchen Bereichen gibt es wesentliche Veränderungen:

Bei Sexualdelikten hat eine Medienarbeit nur mehr dann zu erfolgen, "wenn Sexualdelikte im öffentlichen Bereich stattfinden und die Bekanntgabe zur Warnung der Bevölkerung vor weiteren Delikten oder zur Fahndung nach Tätern erforderlich ist", heißt es. Die Nennung von Details zur Tat habe zu unterbleiben. Dass die Polizei keine Meldungen mehr über Verdachtsfälle von häuslichen Sexualdelikten veröffentlicht, wird mit Datenschutz begründet.

Keine Rückschlüsse auf Personen

Die Nennung der Staatsbürgerschaft beziehungsweise die Herkunft von Verdächtigen und von Opfern wird beibehalten. Sie soll nur dann unterbleiben, wenn dadurch eindeutige Rückschlüsse auf konkrete Personen gezogen werden können.

Ab sofort werden keine Schadenssummen, die durch Straftaten wie Bankraube, Diebstähle oder Einbrüche verursacht worden sind, veröffentlicht. Damit sollen Nachahmungstaten verhindert werden. Die Polizei ging mit derartigen Infos schon bisher zurückhaltend um.

Detaillierte Schilderungen sollen bei bestimmten Delikten überhaupt unterbleiben. Dazu gehören etwa Tötungs- und Misshandlungsdelikte. Verletzungen von Personen werden nur mehr mit "leicht", "mittel", "schwer", "lebensgefährlich" oder "unbestimmten Grades" angegeben.

Angriff auf kritische Medien

Der Erlass wurde bei Medien schon mit Spannung erwartet, weil im vergangenen September ein internes Schreiben aus dem Innenministerium an die Öffentlichkeit gelangt war, wonach kritische Medien mit Informationsbeschränkungen hätten bestraft werden sollen. "Leider wird wie eh und je seitens gewisser Medien (z. B. 'Standard', 'Falter') sowie neuerdings auch seitens des 'Kuriers' eine sehr einseitige und negative Berichterstattung über das BMI bzw. die Polizei betrieben", hatte es darin geheißen. Als Vergeltung sollten betroffenen Medien beispielsweise keine Reportagen vom Polizeialltag oder von Einsätzen mehr genehmigt werden.

Davon ist im neuen Medienerlass freilich keine Rede mehr. Aber ein zurückhaltender Umgang mit Medien ist spürbar. (Live-)Berichte von Amtshandlungen im nichtöffentlichen Raum wird es nicht mehr geben. Auch das Mitfahren in Dienstfahrzeugen, wie es vor allem bei TV-Teams beliebt war, wird endgültig verboten.

Zentralisierung der Pressearbeit

Die Medienarbeit wird generell zentralisiert. Laut "Kurier" wandert beispielsweise die bisher eigenständige Pressestelle des Bundeskriminalamtes (BK) ins Innenministerium. Mitarbeiter der BK-Abteilung seien völlig überrascht von dieser Anweisung gewesen. "Das Büro wird nicht aufgelöst, sondern die vier Mitarbeiter der BK-Pressestelle werden ins 'Mutterhaus' verlegt", sagte dazu am Dienstag Sektionschef Karl Hutter.

Zu Hutter – und damit von der Sektion II, der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit mit dem BK, in die Sektion I, das Präsidium – wandert freilich auch die Dienst- und Fachaufsicht für die Pressestelle. Es gehe "um kriminalpolizeiliche Medienarbeit aus einer Hand", die künftig auch im Fall des BK zentral von der Herrengasse statt vom Josef-Holaubek-Platz kommen wird. Die Aufgaben für die betroffenen Mitarbeiter blieben aber die gleichen. "Es wird das Team für Öffentlichkeitsarbeit des Bundeskriminalamts weiter geben", bestätigte dessen Sprecher Vincenz Kriegs-Au der APA.

Der Pressedienst soll künftig generell mehr Bedacht auf die Botschaft legen: "Bei der aktiven Kommunikation ist auch die Frage zu beurteilen, auf welche Art bzw. auf welchem Weg bestimmte Informationen idealerweise transportiert werden", heißt es im Erlass. (Michael Simoner, 30.4.2019)