Salzburg/Wien – Nachdem Gegner der in Salzburg geplanten 380-kV-Leitung eine Beschwerde gegen eine Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht und dann eine mögliche Befangenheit des zuständigen VfGH-Richters geortet hatten, wird ein anderer Richter mit der Causa betraut. Dementsprechende Medienberichte bestätigte ein VfGH-Sprecher am Dienstag auf APA-Anfrage.

Vor rund eineinhalb Wochen hatten mehrere Medien berichtet, der zuständige Verfassungsrichter sei Aufsichtsrat der Wiener Stadtwerke AG, die indirekt auch am Verbund beteiligt seien. Bei den Freileitungsgegnern herrschte Aufregung. Bauherr der umstrittenen Hochspannungsleitung ist die Austrian Power Grid (APG), die eine 100-prozentige Tochter des heimischen Stromkonzerns Verbund ist.

"Möglicherweise ein Interessenkonflikt"

Rechtsanwalt Wolfgang List, Vertreter von Salzburger Bürgerinitiativen, Gemeinden und Grundeigentümern, welche die Entscheidung des BVwG bekämpfen, wonach die Freileitung gebaut werden darf, hat den Verfassungsgerichtshof in zwei Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass "möglicherweise ein Interessenkonflikt" des zuständigen Referenten bestehe und auch nur der Anschein einer Befangenheit zu vermeiden sei. Der VfGH wurde ersucht, gegebenenfalls ein anderes Mitglied mit dem Akt zu betrauen.

Das wird nun auch geschehen. In Abstimmung und mit Zustimmung des Referenten werde ein anderer Richter mit dem Fall weiter betraut, sagte VfGH-Sprecher Raphael Draschtak. Der ursprünglich dafür vorgesehene Referent werde an den Beratungen zu der Causa nicht teilnehmen. In den nächsten Tage werde entschieden, welches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs den Fall übernimmt. (APA, 30.4.2019)