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Elon Musk kommt nicht an einem Prozess gegen Vernon Unsworth vorbei.

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Während Musk und die Finanzbehörde SEC aufgrund der Tweets des Tesla-Chefs eine Einigung erzielt haben, die dem CEO auferlegt, Statements über die Finanzen seiner Firma zuerst von Anwälten prüfen zu lassen, geht ein anderer Streit nun definitiv in die nächste Runde.

Musk hatte im vergangenen Jahr einem britischen Taucher, der beratend an der Rettung einer thailändischen Jugendsportmannschaft aus einer Höhle beteiligt war, pädophile Neigungen unterstellt. Nachdem der britische Experte, Vernon Unsworth, das von Musk angebotene Mini-U-Boot als "PR-Stunt" kritisierte und meinte, er könne sich das Boot "dorthin stecken, wo es weh tut", reagierte der Tesla-Chef wenig souverän. Er bezeichnete Unsworth auf Twitter als "Pedo Guy" und "Kindervergewaltiger", weil er in Thailand lebt.

"Fantasievolle Beleidigung" nicht von Meinungsfreiheit geschützt

Bald darauf löscht Musk seine Tweets wieder und versprach Besserung. Unsworth ließ die schwere Anschuldigung vor damals 22 Millionen Followern allerdings nicht auf sich sitzen und zog vor Gericht. Musk versuchte daraufhin, die Klage abweisen zu lassen. In einem Schreiben an das Bundesgericht in Los Angeles argumentierten seine Anwälte, dass es sich um "fantasievolle Beleidigungen" ("imaginative insults") handle. Es sei klar, dass diese nicht auf Fakten gestützt seien und daher seien sie auch vom ersten US-Verfassungszusatz (Meinungsfreiheit) geschützt.

Der zuständige Richter, so berichtet Bloomberg, kann dieser Argumentation allerdings nichts abgewinnen, schreibt Bloomberg. Der Antrag auf Abweisung der Klage geht dementsprechend nicht durch. Musk muss sich also nun in einem Prozess seiner Verantwortung für seine Unterstellungen stellen.

Die schriftliche Begründung für die Abweisung der Nichtigkeitsbeschwerde wird das Gericht noch nachliefern. Ein Termin für die erste Runde der Hauptverhandlung steht noch nicht fest. (red, 29.04.2019)