Wien – Drogenlenker sollen ab dem Sommer zu einem Bluttest verpflichtet werden. Ihre Beeinträchtigung soll künftig auch von speziell geschulten Polizisten festgestellt werden, bisher war das Amtsärzten vorbehalten. Die entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung wird am Montag in Begutachtung gehen, bestätigte ein Sprecher des Verkehrsministers Berichte des "Kurier" und der "ZIB 1".

Innenminister Herbert Kickl und Verkehrsminister Norbert Hofer (beide FPÖ) planen außerdem eine Verschärfung der Strafen für erwischte Drogenlenker. Kickl sprach im ORF-Interview von einer "saftigen Geldstrafe bis zu 6.000 Euro" sowie einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten, bisher war es ein Monat. Dies habe eine "generalpräventive Wirkung".

Zwangsweise Blutabnahme bisher nicht möglich

Suchtgiftlenkern zwangsweise Blut abzunehmen war bisher nicht möglich. Allerdings ist es bereits jetzt so, dass eine Blutabnahme vorgesehen war, wenn sich der Verdacht einer Drogenbeeinträchtigung bei einer ärztlichen Untersuchung erhärtet hatte. Zwangsweise war das nicht möglich, bei einer Verweigerung droht jedoch bereits jetzt eine Strafe – analog zur Verweigerung des Alkomattests oder eines Promillewerts von mehr als 1,6.

Wie der "Kurier" weiters berichtete, erhalten Gemeinden mit der 32. StVO-Novelle die Möglichkeit, Abbiegeverbote für Lkw ohne entsprechende Assistenzsysteme vorzuschreiben. Das hatte Hofer bereits beim Lkw-Gipfel im Februar angekündigt. Diese Verbote können sowohl für einzelne Straßen, als auch für ein gesamtes Ortsgebiet gelten.

Auch das bereits von Hofer kundgetane Aus für den Lkw-Nacht-60er wird mit der StVO-Änderung kommen. Die 60-km/h-Beschränkung für schwere Lkw soll in der Nacht auf 70 km/h angehoben werden. Außerdem ist geplant, die Dauer der Geschwindigkeitsbegrenzung um eine Stunde zu verlängern – nämlich von 22.00 bis 6.00 Uhr statt wie bisher bis 5.00 Uhr. (red, APA, 28.4.2019)