Carmen Thornton ist selbstständige Rechtsanwältin in Wien. Ihre Kanzlei ist spezialisiert auf Trennungen und Scheidungen sowie Obsorge- und Unterhaltsverfahren. Auf derStandard.at/Familie beantwortet sie rechtliche Fragen bezüglich des Familienlebens.

Foto: Jana Madzigon

Ein guter Babysitter ist schwer zu finden, und man weiß nie so recht, ob er sich auch wirklich so liebevoll um die Kleinen kümmert, wenn er unbeobachtet ist. Manchen Eltern fällt es schwer, einer fremden Person ihre Kinder anzuvertrauen, sie installieren daher private Überwachungskameras, sogenannte Nanny-Cams. Ganz nach dem Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Mit einer Nanny-Cam kann man leicht überprüfen, ob der Babysitter motiviert ist und sich mit den Kindern beschäftigt – oder sie einfach vor den Fernseher setzt. Das gibt vielen Eltern ein Gefühl von Sicherheit.

Vertrauensproblem

Allerdings können Überwachungskameras ein Fehlverhalten nicht verhindern, sondern nur dokumentieren. Außerdem zeugen sie nicht gerade von Vertrauen und belasten daher das Arbeitsklima, weil sie dem Babysitter das Gefühl geben, bei jedem Handgriff kontrolliert zu werden. Dies wird die Suche nach einem geeigneten Babysitter nicht gerade erleichtern.

Mögliche Konsequenzen

Niemand wird gerne permanent bei der Arbeit gefilmt, und zwar unabhängig davon, ob er etwas zu verbergen hat oder nicht. Wer seine Kinder nicht einfach einer fremden Person anvertrauen möchte, sollte auch die gesetzlichen Vorschriften beachten, sonst können Überwachungskameras unangenehme rechtliche Konsequenzen haben. Grundsätzlich sind Überwachungskameras für rein private Zwecke zwar erlaubt, eine gezielte Überwachung von Arbeitnehmern zu Kontrollzwecken ist allerdings nach dem neuen Datenschutzgesetz unzulässig.

Vorher informieren

Ob dies auch für Nanny-Cams gilt, ist jedoch fraglich, weil es in der Regel weniger nur um die Kontrolle der Arbeitsleistung geht, sondern vor allem um die Sicherheit und den Schutz des Kindes. Jede Videoüberwachung greift aber in die Privatsphäre der betroffenen Person ein. Daher muss der Babysitter in jedem Fall vorher informiert werden und damit einverstanden sein, dass er gefilmt wird. Eine versteckte Überwachungskamera ist also keinesfalls erlaubt. Wer auf eine Nanny-Cam nicht verzichten möchte, sollte dieses Thema daher mit dem Babysitter besprechen und dessen Zustimmung einholen. (Carmen Thornton, 30.4.2019)