Linz – Ein Polizist, der betrunken Kollegen beleidigt und bedroht haben soll, hat am Mittwoch im Landesgericht Linz sieben Monate bedingt und eine unbedingte Geldstrafe von 120 Tagsätzen à 50 Euro ausgefasst. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann hatte sein Verhalten zugegeben, bedauert und auf berufliche Probleme, über die er nicht reden könne, geschoben.

Der 55-Jährige hatte es am 19. Oktober vergangenen Jahres mit zwei Kollegen zu tun bekommen. Die Uniformierten waren gerufen worden, weil ein "offenkundig Alkoholisierter" versuche, sein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen. Dabei hatte er laut Anklage versucht, die Beamten daran zu hindern, seine Identität festzustellen. Er sei ohnehin ein Kollege, gab er demnach an.

"Deal" vorgeschlagen

Als bei ihm eine Personendurchsuchung vorgenommen wurde, soll er gesagt haben: "Wenn das so ist, greife ich zur Puffn. Vielleicht führe ich ja auch eine bei mir." Während einer der Beamten daraufhin sein Fahrzeug durchsuchte – Waffe wurde keine gefunden – soll er vorgeschlagen haben, einen "Deal" zu machen. Darauf gingen die Beamten aber nicht ein. Sie überstellten ihn ins Polizeianhaltezentrum. Dort soll er den beiden gedroht haben, ihnen "eine in die Goschn" zu hauen, wenn er sie wiedersehe und "keine Achter (Handschellen; Anm.) mehr" oben habe.

"Es tut mir furchtbar leid, dass das passiert ist", sagte der Angeklagte, der seit 36 Jahren bei der Polizei und unbescholten war, vor Gericht. Er bekannte sich schuldig, auch wenn er sich nicht mehr an jedes Detail erinnern könne. Als Grund für sein Verhalten nannte er – zusätzlich zu privaten und gesundheitlichen Problemen – Schwierigkeiten in der Arbeit. Deswegen habe er sich an jenem Tag nach dem Dienst zwei Flaschen Wodka gekauft und sich "angesoffen".

Drei Tage Bedenkzeit

Um welche dienstlichen Probleme es sich handle, wollte er auch auf Nachfrage von Richter Clemens Hödlmoser nicht näher ausführen. Dem angeklagten Vorfall sei ein Geschehnis vorangegangen, "wo das Vertrauensverhältnis des Angeklagten zu seinem Vorgesetzten und der Exekutive massiv erschüttert wurde", erklärte sein Verteidiger. Es würde das berufliche Fortkommen seines Mandanten gefährden, wenn er davon erzählen würde. Der Anwalt hatte zu Verhandlungsbeginn versucht, einen Ausschluss der Öffentlichkeit zu erreichen, das hatte das Schöffengericht aber abgelehnt.

Das Gericht sprach den Mann wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, Amtsmissbrauchs als Bestimmungstäter und gefährlicher Drohung schuldig. Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren blieb man im unteren Bereich. Die Haftstrafe wurde zwar bedingt nachgesehen, aus generalpräventiven Gründen wurde aber eine unbedingte Geldstrafe als nötig erachtet. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. (APA, 24.4.2019)