Wien – Eine 32-Jährige, die in der Schönbrunner Schloßstraße in Wien-Hietzing eine bunt- und zwei schwarz-weiß eingefärbte Tauben bei sich hatte, ist nach dem Tierschutzgesetz angezeigt worden. Das teilte die Polizei am Donnerstag mit. Die Bulgarin hatte die Vögel Touristen im Schlosspark für Selfies und ähnliche Fotos angeboten. Darauf machte bereits am Dienstag die Organisation Vier Pfoten aufmerksam.

Die Frau wurde mit den Tauben am Verbindungsweg zwischen Neptunbrunnen und Gloriette angehalten. Die Tiere wurden der 32-Jährigen abgenommen und an Mitarbeiter des Tierquartiers Wien übergeben, die Frau nach dem Tierschutzgesetz angezeigt.

Brigitte Kopetzky von der Tierschutzorganisation hatte am Dienstag eindeutig Tierquälerei geortet. Im österreichischen Tierschutzgesetz sei klar und deutlich geregelt: "Das aus ästhetischen oder kommerziellen Gründen vorgenommene Tätowieren oder Verfärben von Haut, Federkleid oder Fell ist verboten, sofern es sich nicht um eine Maßnahme zur fachgerechten Tierkennzeichnung handelt." (APA, 18.4.2019)