Wien – Gelaufen wird am Wiener Zentralfriedhof zwar schon lange. Aber seit März gibt es zwei offizielle Laufstrecken: Eine ist zwei, die andere fünf Kilometer lang. Die Wiener Friedhöfe wollten damit darauf hinweisen, wo das Sporteln eher erwünscht ist und wo weniger, sagte die Geschäftsführerin Renate Niklas bei der Bekanntgabe. Andere Routen werden nicht verboten. Am 25. Mai sollen die offiziellen Strecken mit einem Lauf zugunsten des Vereins Lungenkinder und einem Konzert eingeweiht werden.
Frage der Widmung
Dass der Friedhof für manche zum Sportgelände wird, finden nicht alle Wienerinnen und Wiener gut, wie zunächst die Zeitung "Heute" berichtete. Genauer gesagt gab es deswegen eine Beschwerde einer älteren Dame bei der Volksanwaltschaft. Die Frau fühlt sich demnach durch Jogger gestört, vor allem, wenn sie dabei laut Musik hören würden.
Volksanwältin Gertrude Brinek hat in den Causa ein Schreiben an die Stadt Wien übermittelt. Sie bittet darin um eine Stellungnahme, inwiefern sich aus Sicht der Stadt die Nutzung des Zentralfriedhofs als Laufstrecke mit der Widmung des Grundstücks als Friedhof vereinbaren lasse. Aus Sicht der Volksanwaltschaft wäre eine Widmung als "Parkanlage" oder "Sportplatz" und somit als "Erholungsgebiet" erforderlich.
Kritik als "wienerischer Zug"
Für die Friedhöfe Wien läuft die Kritik ins Leere. Der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan habe nichts damit zu tun, was man darauf macht, sondern was man darauf baut, sagt Sprecher Florian Keusch. "Seit 20 Jahren gehen auf dem Zentralfriedhof Leute laufen. Damals hat sich niemand aufgeregt. Dass es nun passiert, hat schon einen sehr wienerischen Zug", sagt Keusch.
Ja, man habe mit Kritik gerechnet, und diese sei auch direkt beim Unternehmen angekommen. "Aber die meisten Leute haben dann unsere Erklärung nachvollziehen können, dass wir mit den Strecken die Leute kanalisieren wollen." Die Läufer würden sich großteils auf Strecken bewegen, wo auch Lkws und Pkws fahren, die Arbeiten am Friedhof erledigen. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Läufer störender findet als einen Lkw."
Debatte um Event Ende Mai
Volksanwältin Brinek bleibt aber dabei: "Es geht schon darum, wie man eine gewidmete Fläche nutzen kann. Die Fahrzeuge verhalten sich ja auch entsprechend der Friedhofswidmung." Der Beschwerde der Wienerin sei demnach zu folgen. Auch das Fest am 25. Mai sei nicht wirklich mit dem Friedhofsgelände vereinbar, meint die Volksanwältin. "Wenn ich ausdrücklich eine Laufstrecke ausschildere und zum Laufen einlade, dann ist es was anderes, als wenn der eine oder andere durchläuft."
Laut Sprecher Keusch bleibt es aber beim Event Ende Mai. Die Veranstaltung finde "weit weg von jedem Grab statt".
Störung der Totenruhe oder nicht?
Und was ist mit der Frage nach Pietät, die Brinek auch ins Treffen führt? Beim "Stören der Totenruhe" handle es sich um ein Delikt, das im Strafgesetzbuch definiert ist, sagt Keusch. Dabei gehe es um die Entwürdigung von Leichenteilen. "Das hat mit Lärm oder Laufen auf dem Friedhof nichts zu tun." (Lara Hagen, 18.4.2019)