Wien – In der zivilrechtlichen Causa der Klage von Willibald Berner gegen Rechtsanwalt Manfred Ainedter wird der Anwalt außerordentliche Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien erheben. Dies kündigte Ainedter am Dienstag an. Notfalls werde er auch zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gehen, so der Anwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser.

In dem Zivilrechtsverfahren hatte der Kläger, Willibald Berner, durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien nun auch in zweiter Instanz Recht bekommen. Demnach solle der beklagte Anwalt die Behauptung, Berner sei ein Lügner, künftig unterlassen und im ORF-Radio, wo er sie getätigt hatte, öffentlich widerrufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut dem Anwalt des Klägers, Martin Deuretsbacher, muss Ainedter bei Inkrafttreten des Richterspruchs dem Kläger Berner die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz ersetzen (6.452,56 Euro erste Instanz und 1.849,92 Euro zweite Instanz). Weiters müsste er dann im ORF-Radio im "Journal um Acht" die inkriminierte Behauptung öffentlich widerrufen.

Stein des Anstoßes ist ein ORF-Radiobericht vom 14. Dezember 2017. Ainedter hatte im Anschluss an eine Verhandlung im Strafprozess gegen Grasser und andere wegen Korruptionsverdachts bei der Buwog-Privatisierung vor Journalisten über Berner gesprochen und diesem Lüge vorgeworfen. "Einer lügt. Nachdem der Herr Ohneberg freigesprochen wurde, bleibt wohl nur der Herr Berner über", sagte Ainedter laut dem Radiobericht. Berner ist im Buwog-Verfahren ein Zeuge, der mit seinen bisherigen Aussagen Ainedters Mandant Grasser belastete. (APA, 16.4.2019)