Wien – Das Sozialministerium hat am Donnerstag bestritten, dass Spenden von der Mindestsicherung abgezogen würden. "Die Behauptungen, dass die Mindestsicherung gekürzt werde, wenn Menschen eine Spende erhalten, sind schlichtweg unwahr", hieß es in einer Aussendung des Ministeriums, das sich "entsetzt über die Verbreitung von Falschmeldungen" zeigte.

Die SPÖ hatte zuvor kritisiert, dass das neue Gesetz vorsehe, dass freiwillige Zuwendungen und Spenden so wie andere Leistungen Dritter angerechnet, also von der Sozialhilfe abgezogen würden.

Keine Vorgaben an Länder

Das Sozialministerium betonte, dass "grundsätzlich Spenden nicht angerechnet werden müssen". Spenden in Form von Sachleistungen seien allein deshalb schon nicht anrechenbar, da sie kein monatliches Einkommen beziehungsweise einen Vermögenszugewinn darstellten. Das neue Grundsatzgesetz mache den Ländern außerdem keine Vorgaben, welche Sonderbedarfe oder besondere soziale Leistungen sie im Rahmen der Härtefallklausel gewähren.

Das Ministerium verwies auch auf das "Schonvermögen": Jeder Bezugsberechtigte dürfe ein Vermögen von bis zu rund 5.300 Euro besitzen, auf das bei der Bemessung der Mindestsicherung nicht zugegriffen werden dürfe. "Strenggenommen und theoretisch dürften daher gemeinnützige Vereine, zum Beispiel die Caritas, jedem Mindestsicherungsbezieher, der nichts besitzt, 5.300 Euro im Jahr spenden."

Auch ÖVP-Klubobmann August Wöginger reagierte am Donnerstag auf die Kritik: "Die Vorwürfe der Opposition, allen voran der SPÖ, treffen nicht zu. Die SPÖ soll diese untergriffige Kampagne gegen den Bundeskanzler und die Bundesregierung einstellen." (APA, 11.4.2019)